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Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LBesGBW
Gliederungs-Nr.: 2032-112
Normtyp: Gesetz

Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)

Vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 826) (1)  (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2023 (GBl. S. 429)

Inhaltsübersicht *§§
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Gleichstellungsbestimmung2
Regelung durch Gesetz3
Anspruch auf Besoldung4
Zahlungsweise5
Verjährung von Ansprüchen6
Besoldung bei mehreren Hauptämtern7
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung8
Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit9
Verminderung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung10
Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst11
Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung12
Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung13
Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht14
Rückforderung von Bezügen15
Anpassung der Besoldung16
Versorgungsrücklage17
Dienstlicher Wohnsitz18
Aufwandsentschädigungen19
  
2. Abschnitt 
Grundgehälter, Leistungsbezüge an Hochschulen 
  
1. Unterabschnitt 
Allgemeine Grundsätze 
  
Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung20
Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt21
Besoldungsanspruch bei Verleihung eines anderen Amtes22
(weggefallen)23
Eingangsämter für Beamte24
Abweichende Eingangsämter25
Beförderungsämter26
Obergrenzen für Beförderungsämter27
  
2. Unterabschnitt 
Vorschriften für Beamte der Landesbesoldungsordnungen A und B 
  
Landesbesoldungsordnungen A und B28
Amtsbezeichnungen29
Ämter der Leiter von unteren Verwaltungsbehörden sowie von allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen30
Bemessung des Grundgehalts in der Landesbesoldungsordnung A31
Berücksichtigungsfähige Zeiten32
Öffentlich-rechtliche Dienstherrn33
Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten34
  
3. Unterabschnitt 
Vorschriften für Richter und Staatsanwälte 
  
Landesbesoldungsordnung R35
Bemessung des Grundgehalts in der Landesbesoldungsordnung R36
  
4. Unterabschnitt 
Vorschriften für Hochschullehrer sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen 
  
Landesbesoldungsordnung W37
Leistungsbezüge38
Vergaberahmen und Besoldungsdurchschnitte39
  
3. Abschnitt 
Familienzuschlag 
  
Grundlage des Familienzuschlags40
Familienzuschlag41
Änderung des Familienzuschlags42
  
4. Abschnitt 
Zulagen, Vergütungen, Zuschläge 
  
1. Unterabschnitt 
Amtszulagen und Strukturzulage 
  
Amtszulagen43
Amtszulage für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittel- und Oberbehörden44
Amtszulage für die Leiter von Gerichten mit Register- oder Grundbuchzuständigkeit45
Strukturzulage46
  
2. Unterabschnitt 
Stellenzulagen 
  
Stellenzulagen47
Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben48
Zulage für Beamte der Feuerwehr49
Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten50
Zulage für Beamte des Justizwachtmeisterdienstes51
Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerverwaltung52
Zulage für Beamte als fliegendes Personal53
Zulage für Beamte an Theatern54
Zulage für die Verwendung bei obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes55
Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst56
Weitere Stellenzulagen57
  
3. Unterabschnitt 
Andere Zulagen 
  
Zulagen für Hochschuldozenten58
Zulage für Juniorprofessoren und Juniordozenten59
Forschungs- und Lehrzulage60
Zulage für die Wahrnehmung von Leitungsfunktionen bei Großforschungsaufgaben des KIT61
Zulage für Professoren als Richter62
Vertretungszulage62a
Zulage für stellvertretende Kanzler62b
Zulagen für besondere Erschwernisse63
Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen64
  
4. Unterabschnitt 
Vergütungen 
  
Mehrarbeitsvergütung65
Sitzungsvergütung66
Vollstreckungsvergütung für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung67
Vollstreckungsvergütung für Vollziehungsbeamte der Gemeinden und Gemeindeverbände67a
Vergütung für Gerichtsvollzieher68
Prüfungsvergütung68a
  
5. Unterabschnitt 
Zuschläge und sonstige Besoldungsbestandteile 
  
Zuschlag bei Altersteilzeit69
Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit70
Ausgleichszahlung zur Abgeltung von Arbeitszeitguthaben71
Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit72
Zuschlag bei freiwilliger Weiterarbeit73
Zuschlag bei freiwilliger Weiterarbeit in Teilzeit74
Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit75
Leistungsprämien76
Fahrkostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte77
  
5. Abschnitt 
Auslandsbesoldung 
  
Auslandsbesoldung78
  
6. Abschnitt 
Anwärterbezüge 
  
Anwärterbezüge79
Bezüge des Anwärters nach Ablegung der Laufbahnprüfung80
Anwärtersonderzuschläge81
Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter82
Anrechnung anderer Einkünfte83
Kürzung der Anwärterbezüge84
  
7. Abschnitt 
Vermögenswirksame Leistungen 
  
Vermögenswirksame Leistungen85
Anlage der vermögenswirksamen Leistungen86
  
8. Abschnitt 
Sonstige Vorschriften 
  
Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge87
Vorschuss bei Pflegezeiten87a
Zusätzliche Vergütung von genommenem Jahresurlaub bei Verringerung der Arbeitszeit87b
Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen88
Einrichtung und Bewirtschaftung von Planstellen und anderen Stellen89
Zuordnung zu Ämtern nach der Zahl der Einwohner90
Zuordnung zu Ämtern nach schul- und hochschulstatistischen Merkmalen91
Ämter bei Absinken der Schüler- oder Gruppenzahl92
Ämter der Leiter von Schulen besonderer Art und von Schulverbünden93
Ämter "Direktor und Professor" in den Besoldungsgruppen B 2 und B 394
Dienstordnungsmäßig Angestellte95
  
9. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
1. Unterabschnitt 
Übergangsbestimmungen zu früheren Gesetzen 
  
Übergangsbestimmungen zum Professorenbesoldungsreformgesetz96
Übergangsbestimmungen zum Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich97
  
2. Unterabschnitt 
Übergangsbestimmungen zu diesem Gesetz 
  
Überleitung in die Landesbesoldungsordnungen A, B, R und W98
Überleitung für vorhandene Ämter der Bundesbesoldungsordnung C99
Einordnung der vorhandenen Beamten und Richter der Besoldungsordnungen A und R in die Stufen der neuen Grundgehaltstabellen100
Sonstige Übergangsregelungen101
Fortgeltung von Rechtsverordnungen102
(weggefallen)103
  
3. Unterabschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Erhöhung der Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sowie der Besoldungsdurchschnitte durch dieses Gesetz104
Künftig wegfallende Ämter105
Erlass von Verwaltungsvorschriften106
  
Anlagen 
  
Landesbesoldungsordnung AAnlage 1
Landesbesoldungsordnung BAnlage 2
Landesbesoldungsordnung RAnlage 3
Landesbesoldungsordnung WAnlage 4
Landesbesoldungsordnungen A, B, C, R und W
Künftig wegfallende Ämter (kw)
Anlage 5
Landesbesoldungsordnung A
Grundgehaltssätze
Anlage 6
Landesbesoldungsordnung B
Grundgehaltssätze
Anlage 7
Landesbesoldungsordnung R
Grundgehaltssätze
Anlage 8
Landesbesoldungsordnung W
Grundgehaltssätze
Anlage 9
Landesbesoldungsordnung C kw
Grundgehaltssätze
Anlage 10
AnwärtergrundbetragAnlage 11
FamilienzuschlagAnlage 12
Amtszulagen und StrukturzulageAnlage 13
StellenzulagenAnlage 14
MehrarbeitsvergütungAnlage 15
ÜberleitungsübersichtAnlage 16
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Dienstrechtsreformgesetzes vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 826)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 32 Absatz 5 des Gesetzes vom 15. November 2022 (GBl. S. 540) werden die nach dem 31. Dezember 2021 mindestens an einem Tag im Amt befindlichen Ersten Landesbeamtinnen und Ersten Landesbeamten in der Besoldungsgruppe B 2 mit Wirkung vom Tag der Übertragung dieses Amtes, frühestens jedoch mit Wirkung vom 1. Januar 2022, in das Amt Erste Landesbeamtin oder Erster Landesbeamter in der Besoldungsgruppe B 3 übergeleitet. Die Beamtinnen und Beamten führen die neue Amtsbezeichnung.

* Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.