Schnellere Entscheidungen zum Zolltarif

Schnellere Entscheidungen der Weltzollorganisation
25.05.202030 Mal gelesen
Eine neue internationale Regel, soll die EU mehr beteiligen, wenn es um Änderungen des Harmonisierten Systems zur Einreihung von Waren in den Zolltarif geht.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den europäischen Standpunkt im Zusammenhang mit Änderungen des Harmonisierten Systems (HS), die in der Weltzollorganisation (WZO) getroffen werden, künftig in Form eines Rahmenbeschlusses zu regeln.

Die neue Regelung soll für eine effizientere Gestaltung und intensivere Beteiligung der Union bei der Arbeit der WZO sorgen, wenn diese über Änderungen des Harmonisierten Systems zur Einreihung von Waren in den Zolltarif entscheidet (HS-Code).

Denn Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen zu einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) zu widerrufen, wenn diese mit der Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nicht mehr vereinbar sind. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Beschlüsse über die zolltarifliche Einreihung oder eines Einreihungsavis getroffen oder die Erläuterungen zum Harmonisierten System geändert werden.

Unternehmen könnten künftig deshalb von der neuen Regelung profitieren: Denn durch Rahmenbeschlüsse gäbe es schnellere Entscheidungen und mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die zolltarifliche Einreihung von Waren. Auch die weltweite Handhabung von Regelungen für die Kombinierte Nomenklatur wird dadurch weiter vereinheitlicht.

Schnellere Entscheidungen zur Zolltarifnummer 

Zum Hintergrund: Die Europäischen Union unterbreitet der WZO eine Vielzahl von Themen, u.a. zu Einreihungsfragen sowie Vorschläge für Änderungen der HS-Erläuterungen. Über diese entscheidet der HSC, der im Zusammenhang mit dem HS-U?bereinkommen zusta?ndige Fachausschuss.

Bislang wurde die Themenauswahl durch die EU jedoch sehr flexibel und pragmatisch gestaltet:

Sachverständige der Europäischen Kommission führen im Bereich der zolltariflichen Einreihung Problemanalysen durch und überprüfen die Einreihungspraxis der EU-Mitgliedstaaten. Entwürfe für den europäischen Standpunkt werden vorbereitet und anschließend in einer Sachverständigengruppe für Zollfragen erörtert. Unter Umständen erfolgen zusätzlich noch externe Konsultationen mit europäischen Handelsverbänden. Dies führt zu einer Vielzahl einzelner Beschlüsse und Arbeitsschritte, die einer effizienten und fristgerechten Arbeitsweise in diesem Politikbereich entgegenstehen.

Hinzukommt folgendes Problem: Der HSC befasst sich auf insgesamt zwei Sitzungen pro Jahr mit einer Fülle an hochtechnischen Fragen. Die Frist, um Themenvorschläge für die Sitzungen einzureichen ist sehr knapp bemessen. Notwendige Arbeitsunterlagen werden den Beteiligten nur sehr unzuverlässig zur Verfügung gestellt, wie die Praxis zeigte.

Nun will die Europäische Kommission die Themenauswahl rund um den europäischen Standpunkt in Form eines Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates festlegen, der dann dem HSC vorgelegt wird.

Das bedeutet konkret: Die Kommission schlägt dem Europäischen Rat einen Standpunkt vor. Dieser kann zu dem Vorschlag Stellung beziehen und ihn ggf. auch ablehnen.

Darüber hinaus will die Kommission den Europäischen Rat rechtzeitig vor jeder Tagung des zuständigen WZO-Gremiums unterrichten. Sollten Vorschläge von der WZO nicht ausreichend berücksichtigt werden, könnte sie diese dem HSC auch zur erneuten Prüfung vorlegen.

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