EU verhängt Strafzölle auf Biodieselimporte aus Indonesien

Antidumpingzoll Biodiesel
15.08.201937 Mal gelesen
Die Europäische Union hat am 13.8.2019 vorläufige Ausgleichszölle in Höhe von 8 bis 18% auf Biodiesel aus Indonesien erhoben.

Die Europäische Union hat am 13.8.2019 vorläufige Ausgleichszölle in Höhe von 8 bis 18% auf Biodiesel aus Indonesien erhoben.

Die Europäische Kommission will dabei festgestellt haben, dass die Regierung in Indonesien die Biodieselbranche durch umfangreiche Subventionen unterstützt habe. Insofern seien Zahlungen über einen Biodieselsubventionsfonds gelaufen. Es handelt sich hierbei aber zunächst um vorläufige Strafzölle. Die Untersuchung über die Ausgleichszölle wird weiter fortgesetzt und es werden Mitte Dezember 2019 voraussichtlich endgültige Strafzölle auf Biodiesel aus Indonesien eingeführt.

Die Strafzölle werden voraussichtlich ab dem 5.9.2019 wirksam. Unternehmen, die diese Ware einführen müssen sich auf zusätzliche Abgaben einstellen. Neben Antidumpingzöllen, sind Ausgleichszölle ein wichtiges Mittel der Europäischen Union, um Einfuhren von subventionierten Produkten zu unterbinden. Mit den zusätzlichen Abgaben sollen Wettbewerbsnachteile der Europäischen Biodieselindustrie ausgeglichen werden. Diese soll so geschützt werden. Für Unternehmen wird der Import aber verteuert.

Unternehmen, die Biodiesel importieren, sollten sich anwaltlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass es nicht zu hohen Nachzahlungen auf die Biodieselimporte aus Asien kommt. 

Mehr Informationen zu Antidumpingzöllen und Ausgleichszöllen der Europäischen Union und wie Unternehmen sich gegen Nachzahlungen wehren können finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.owlaw.de/zollrecht/antidumpingzoll/