EU erhöht das Zollkontingent für Geflügel aus der Ukraine

Zollkontingent Geflügel
31.01.202045 Mal gelesen
Die EU hat das Zollkontingent für Geflügel aus der Ukraine erhöht. Unternehmen müssen im Februar 2020 aktiv werden.

In den vergangenen Jahren hat sich die Ukraine zu einem der wichtigsten Handelspartner für die Europäische Union bei Geflügelfleisch entwickelt.

Jetzt hat die EU mit einer neuen Durchführungsverordnung das Zollkontingent für Geflügelfleisch aus der Ukraine erhöht. In Kraft tritt die Regelung ab dem 01. Februar 2020.

Damit erhöht sich die Menge der zulässigen Einfuhr von bestimmtem Fleisch und genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen, genauer gesagt frisches, gekühltes oder gefrorenes Hausgeflügel sowie die Einfuhr von Fleisch von Truthühnern und Hühnern, das anders zubereitet oder haltbar gemacht wird.

Die Menge der begünstigten Einfuhr erhöht sich nach Maßgabe der Verordnung um zusätzliche 8 333 Tonnen - allerdings nur für den Zeitraum vom 01. Februar bis 31. März 2020.

Unternehmen können die zusätzliche Menge in den ersten 7 Tagen im Februar 2020 beantragen. Hier besteht die Möglichkeit für Unternehmen zusätzliche Nachweise über die Menge an Geflügelfleisch der KN-Codes 0207, 0210 99 39, 1602 31, 1602 32 oder 1602 39 21 zu erbringen, wenn sie diese im Zeitraum vom 01. November 2018 bis einschließlich 31. Oktober 2019 eingeführt haben oder haben einführen lassen.

Dabei ist aber zu beachten, dass die Menge der Gesamterzeugnisse, für die im Februar 2020 ein Antrag zur Einfuhr eingereicht wird, 25 Prozent der Referenzmenge des Antragstellers nicht überschreiten darf.

Unternehmen ist geraten, die eigenen Importmengen regelmäßig anhand der noch verfügbaren Zollkontingente zu überprüfen, um Zölle zu vermeiden.

Mehr Informationen zu Zollkontingenten und Zollaussetzungen erhalten Sie unter: https://www.owlaw.de/zollkontingent-zollaussetzung/