Kommission regelt Zolltarifnummer für Telepräsenzroboter & Flaschen

Zolltarifnummer für weitere Produkte geregelt
01.11.2019208 Mal gelesen
Die Europäische Kommission hat neue Zolltarifnummer vergeben und zwar für wiederverwendbare Trinkflaschen und einen selbstfahrenden Roboter.

Die europäische Kommission erlässt regelmäßig sogenannte Einreihungsverordnungen. In diesen Verordnungen wird die Zolltarifnummer für bestimmte Produkte festgeschrieben. Eine solche Verordnung ergeht im Regelfall dann, wenn es zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Meinungsverschiedenheiten über die richtige Warentarifnummer kommt. Die europäische Kommission hat dann die Befugnis durch einen Rechtsakt die Tarifnummer zu bestimmen.

Trinkflaschen aus Glas und Telepräsenzroboter werden geregelt

Nunmehr sind zwei Verordnungen ergangen, nämlich die Durchführungsverordnung Nr. 2019/1812. Diese Verordnung umfasst eine wiederverwendbare Trinkflasche aus durchsichtigem Glas, ausgestattet mit einem Schraubverschluss aus rostfreiem Stahl. Der Verschluss hat eine Dichtung, bestehend aus einem O-Ring aus Silikon. Dadurch entsteht eine vollständige Abdichtung. Die Flasche hat zudem eine Trageschlaufe am Verschluss und eine Anti-Rutsch-Manschette aus Silikon. Für diese Flasche ist in Zukunft die Zolltarifnummer 7013 99 00 ("andere Glasware zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken") zu verwenden.

Beim zweiten Artikel (Durchführungsverordnung Nr. 2019/1812) handelt es sich um ein mobiles, automatisch ausbalanciertes, elektrisch angetriebenes Gerät, ein sogenannter "Telepräsenzroboter". Dieser umfasst folgende Hauptkomponenten in einem Gehäuse und weist zwei auf einer Achse montierte Räder auf: 

  • Beschleunigungsmesser und Gyroskop,
  • Elektromotor,
  • Bluetooth-Modul,
  • wiederaufladbare Batterie.

Die Ware verfügt über einen Stromanschluss zum Aufladen der Batterie, eine Statusleuchte und eine vertikale Teleskopstange mit motorisierter Höhenkontrolle. An der Stange ist oben eine abnehmbare Halterung für einen Tablet-Computer ("Tablet") angebracht. Die Halterung ist mit einem USB-Anschluss zum Aufladen des Tablets ausgestattet. Die Ware kann ausschließlich mithilfe eines kompatiblen Geräts (Tablet usw.) mit drahtlosen Kommunikationsfunktionen über Bluetooth ferngesteuert werden. Die Ware wird verwendet, um das Tablet zu befördern, anzuheben oder abzusenken und es mit Strom zu versorgen.

Dieser Telepräsenzroboter erhält die Zolltarifnummer 8428 90 90. Nach Ausführungen der Kommission dient die Ware im Sinne des Zolltarifs dazu, ein Tablet zu befördern und anzuheben oder abzusenken; daher ist dies ihre Hauptfunktion im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI. Die sonstigen Funktionen sind nur untergeordneter Art. Die Ware ist daher als andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern in den KN-Code 8428 90 90 einzureihen.

Wenn Sie Fragen zur richtigen Zolltarifnummer oder zur Einreichung ihrer Produkte in den Zolltarif haben sprechen Sie unsere Zollanwälte gerne an oder informieren sich weiter unter: https://www.owlaw.de/zolltarifnummer/