Wer Auskünfte über Zolltarifnummern gibt

Zollrecht
16.03.2019658 Mal gelesen
Unternehmen suchen oft nach Auskünften zu Zolltarifnummern. Neben der Zollverwaltung ist selbst kann aber auch ein auf das Zollrecht spezialisierter Anwalt weiterhelfen. Eine Auskunft zur Zolltarifnummer ist für Unternehmen von entscheidender Wichtigkeit.

Eine Auskunft für eine Zolltarifnummer zu erhalten ist meist dann notwendig, wenn entweder

  • der erstmalige Import eines Produktes ansteht,
  • die Sendung bei der Einfuhr durch den Zoll festgehalten und beschaut, weil die Zolltarifnummer falsch ist,
  • der Zoll eine andere Tarifierungsauffassung vertritt und deswegen aufgrund der Zolltarifnummern eine Nacherhebung vornimmt,
  • im Rahmen einer Zollprüfung behauptet wird, die wachen Nummer sei falsch

In allen diesen Situationen suchen Unternehmen nach Hilfe, um eine Auskunft über die richtige Zolltarifnummer zu erhalten.

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Auskünfte zur Zolltarifnummer zu erhalten. Eine Möglichkeit ist es, sich direkt an den Zoll selbst zu wenden. Allerdings erteilt der Zoll lediglich unverbindliche Zolltarifauskünfte. Es hat schon eine Vielzahl von Fällen gegeben, in denen später ein Zollprüfer eine andere Auffassunghatte und sich an die Auskunft seiner Kollegen nicht gebunden gefühlt hat. Von einer unverbindlichen Zollauskunft sollte man daher absehen.

Insofern besteht aber noch die Möglichkeit, eine verbindliche Auskunft zur Zolltarifnummer beim Hauptzollamt Hannover einzuholen.

Darüber hinaus können Unternehmen auch selbst im elektronischen Zolltarif recherchieren, um die richtige Zolltarifnummer zu ermitteln. Hier ist beispielsweise die Auskunftsanwendung EZT online oder TARIC der europäischen Kommission zu nennen. um mit diesen Datenbanken umgehen zu können, ist aber einige Erfahrung im Bereich der Ermittlung von Warentarifnummer notwendig.

Zudem ergibt sich die richtige Zolltarifnummer auch nicht nur aus dem Zolltarif selbst. Heranzuziehen sind vielmehr auch Einreihungsavise, gerichtliche Entscheidungen, Einreihungsverordnungen sowie Erläuterungen und Anmerkungen zum Zolltarif.

Ebenfalls sollten Unternehmen sich nicht auf die bloßen Angaben Ihres Lieferanten verlassen. Denn der Lieferant setzt meist in Asien. Dort gelten aber ganz eigene Zolltarifnummern. Zwar sind die ersten sechs Stellen auf fast der ganzen Welt identisch, der Teufel steckt aber meist in den nach der sechsten Stelle möglichen Kombinationen.

Zudem wird der Lieferant sich später immer darauf berufen, er habe keine Verantwortung für die richtige Zolltarifnummer übernommen und der Käufer sei für den Import (und damit auch etwaige Nachzahlung) verantwortlich.

Insofern empfiehlt es sich, wenn eine Auskunft zur Zolltarifnummer benötigt wird, einen Zollanwalt heranzuziehen, der auf Zolltarifnummern spezialisiert ist.

Weitere Informationen zu Zolltarifnummern und deren Ermittlung finden Sie hier: https://www.owlaw.de/zolltarifnummer/