Diese Ausschluss- und Reklamationsfristen sollten Sie kennen

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
13.02.2016761 Mal gelesen
Für viele Ansprüche bestehen Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch - lange bevor er verjährt wäre. Die wichtigsten - mitunter sehr kurzen - Ausschlusfristen werden in diesem Beitrag vorgestellt.

Im letzten Beitrag wurde behandelt, wie der Eintritt der Verjährung eines Anspruchs verhindert werden kann.

Mit diesem Wissen können Sie jedoch nicht beruhigt zurücklehnen. Für eine Vielzahl von Ansprüchen enthalten die Gesetze oder auch die geschlossenen Verträge nämlich Ausschlussfristen, innerhalb derer der Anspruch geltend gemacht werden muss. Bei Versäumung einer solchen Ausschlussfrist kann dann der jeweilige Anspruch gar nicht mehr oder nur noch unter erheblich erschwerten Bedingungen gerichtlich geltend gemacht werden - auch wenn er noch nicht verjährt ist. Teilweise sind diese Fristen überaus kurz - manche sind nur einen Tag lang!

Nachfolgend werden die wichtigsten dieser Fristen vorgestellt.

Ansprüche aus einem Reisevertrag

Sie sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei dem Reiseveranstalter  geltend zu machen, § 651g Abs. 1 Satz 1 BGBVergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Ansprüche auch wirklich gegenüber dem Reiseveranstalter und nicht versehentlich z. B. gegenüber Ihrem Reisebüro geltend machen.

Ansprüche aus einem Umzugsvertrag

Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts erlöschen, wenn diese Mängel äußerlich erkennbar sind und dem Frachtführer nicht spätestens einen Tag nach der Ablieferung angezeigt werden, § 451f Nr. 1 HGB. Sind die Mängel versteckt, müssen sie innerhalb von vierzehn Tagen mitgeteilt werden, § 451f Nr. 2 HGB. Egal, ob Ihr Hausstand in einen kleinen Lieferwagen passt, oder einen ganzen Container oder einen großen LKW füllt - Sie haben bei äußerlich erkennbaren Mängeln nur bis zum nächsten Tag Zeit.

Tip:  Bestehen Sie darauf, dass sich das Umzugsunternehmen auch zum Aufbau der Möbel verpflichtet. Achten Sie darauf, dass dies schriftlich fixiert wird. Solange die Mitarbeiter diese vereinbarte Pflicht nicht vollständig erfüllt haben, wird nämlich die Reklamationsfrist nicht in Gang gesetzt.

Fotografieren Sie ferner bei Ankunft des Umzugsguts den Zustand beschädigter Verpackungen und die Beschädigungen an den einzelnen Gegenständen.

Unterschreiben Sie eine Empfangsquittung erst dann, wenn alle Schäden auf der Empfangsquittung detailliert aufgeführt sind,  auf keinen Fall vorher, Sie gefährden sonst Ihre Schadenersatzansprüche.

Ansprüche aus einem Luftbeförderungsvertrag 

Erhalten Sie Ihr Reisegepäck nach einer Flugreise offensichtlich beschädigt, lassen Sie die Beschädigung am Gepäckschalter (Lost and Found) sofort schriftlich dokumentieren. Entdecken Sie die Beschädigung erst später im Hotel oder zu Hause, haben Sie sieben Tage nach Empfang des Reisegepäcks Zeit, den Schaden schriftlich (also per Brief, nicht per E-Mail und nicht per Fax!) dem Luftfrachtführer anzuzeigen, Art. 31 Abs. 3 Montrealer Abkommen für internationale Flüge, § 47 Abs. 6 LuftVG für Flüge innerhalb Deutschlands. 

Vergewissern Sie sich unbedingt darüber, wer den Flug durchgeführt hat ("ausführendes Luftfahrtunternehmen", "operating carrier"). Dies ist mitunter weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick zu erkennen! Fehler hierbei gehen zu Ihren Lasten!

Bei Schäden wegen verspäteter Anlieferung des Reisegepäcks beträgt die Reklamationsfrist 21 Tage.

Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag

Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt eines Versicherungsfalls der Versicherung unverzüglich zu melden. Was "unverzüglich" bedeutet, ist Auslegungssache. Um Ihren Anspruch auf eine Versicherungsleistung nicht zu gefährden, sollten Sie die Meldung Ihrer Versicherung jedoch möglichst noch am Schadenstag oder am nächsten Tag zukommen lassen. Keineswegs sollten Sie mehr als eine Woche für die Schadensmeldung verstreichen lassen.

Ist die Schadensmeldung nicht unverzüglich erfolgt, kann die Versicherung berechtigt sein, die Versicherungsleistung zu mindern oder sogar gänzlich zu verweigern.

Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag

Viele Arbeitsverträge - oder auch Tarifverträge, auf die der Arbeitsvertrag Bezug nimmt!  - enthalten Ausschlussfristen, innerhalb derer die Vertragsparteien ihre Ansprüche geltend zu machen haben. Nach Ablauf der Frist ist der Anspruch erloschen. Häufig ist die Schriftform vorgeschrieben. Die Geltendmachung hat also per Brief (am besten Einwurf-Einschreiben) zu erfolgen, nicht per E-Mail und nicht per Fax.

Gegen eine Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht vorgegangen werden.

********************************************************************************************

Bei Fragen zu dem obenstehenden Beitrag senden Sie RA Skwar gerne unverbindlich eine E-Mail, er  wird Ihnen schnellstmöglich antworten.