WGF AG - Insolvenzverfahren eröffnet, was Anleger tun müssen!

WGF AG - Insolvenzverfahren eröffnet, was Anleger tun müssen!
01.03.2013490 Mal gelesen
Fachanwälte beraten und vertreten Anleger der WGF AG.

Das Amtsgericht Düsseldorf beschloss, dass die WGF AG die Eigenverwaltung fortführen darf. Außerdem wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Prof. Rattunde ist Sachwalter. Der Insolvenzplan wurde dem Insolvenzgericht vorgelegt. Nunmehr soll binnen der nächsten 8 Wochen eine Gesellschafterversammlung einberufen werden. Die Anleger sollen dann über die Annahme des Plans abstimmen. Außerdem können ab sofort die Forderungen der Gläubiger angemeldet werden. Dazu wird das Gericht noch bekannt machen, innerhalb welcher Frist die Anmeldung erfolgen soll.

Anleger der WGF AG sollten spätestens jetzt handeln. Es müssen die Forderungen fristgerecht und vorallem fachgerecht angemeldet werden, damit den Anlegern keine Nachteile entstehen. Hier sollten Anleger auf das Wissen eines Experten vertrauen. Auch der Insolvenzplan muss geprüft werden. Die WGF verspricht durch die Annahme des Plans, dass alle Gläubiger durch die Sanierung und Fortführung der WGF AG besser gestellt werden, als wenn das Unternehmen abgewickelt wird. Ob dies wirklich zutrifft, muss anhand des Insolvenzplans geprüft werden. Dies sollte einem Fachanwalt überlassen werden, der spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen. Erste Ansprüche wurden bereits angemeldet. So ist gewährleistet, dass die Anleger fachgerecht beraten und vertreten werden.

Diese kommenden Termine sind nur eine Facette der Geschehnisse rund um die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG. Auch hinsichtlich weiterer Aspekte des Falls WGF wurden zahlreiche Fragen der Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen herangetragen. Eine Übersicht über häufige Fragen der Anleger und die Antworten von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, befinden sind auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft. Des Weiteren befinden sich dort neben Informationen zur Insolvenz der WGF AG und Informationen über die WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei, die Schadensersatz geltend macht. Mit der Interessengemeinschaft wird dem Wunsch der Anleger auf eine gebündelte Interessenwahrnehmung durch Experten nachgekommen.
 

Die Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter folgender Adresse erreichbar:


http://www.wgf-interessengemeinschaft.de