S&K Schadensfall. FAQ

S&K Schadensfall. FAQ
02.03.2013670 Mal gelesen
Aus den zahlreichen Gesprächen die wir in den letzte Tagen mit Anlegern geführt haben, geben MAACK Rechtsanwälte Fragen und Antworten wieder, die häufig gestellt wurden.

Hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gern über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Hier können Sie weitere Fragen stellen

 Wieso ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die S & K Gruppe tätig geworden und hat am 19.2.2003 bundesweit Razzien durchgeführt?

Seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt wird bereits seit längerem gegen Verantwortliche der S & K Unternehmensgruppe sowie weiterer verbundene Unternehmen ermittelt. Der Vorwurf lautet, dass ein Schneeballsystem betrieben worden sei. Es besteht der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges mit Kapitalanlagen, der Untreue so wie der Verwirklichung weiterer Straftatbestände.

 Ist meine Kapitalanlage betroffen ?

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt richten sich gegen mehrere Beteiligte der S&K Unternehmensgruppe. Diese hat nicht nur eigene Anlageprodukte angeboten (z.B. Fonds), sondern sich auch bei verschiedenen Fondsanbietern engagiert. Ferner hat die Unternehmensgruppe geschäftliche Beziehungen zu Fondsgesellschaften anderer Emissionshäuser unterhalten. Im Rahmen der Berichterstattungen werden folgende Anlagen genannt:

 · Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co KG

· Deutsche S&K Sachwerte Nr.2 GmbH & Co KG

· S&K Investment GmbH & Co KG

· S&K Investment Plan GmbH & Co KG

· S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co KG

· SHB Altersvorsorgefonds

· SHB Renditefonds 6

· SHB Fonds Fürstenfeldbrück

· SHB Fonds München

· Deutsche Sachwert Emissionshaus AG

· Midas Mittelstandsfonds Nr 1 GmbH & Co KG

· Midas Mittelstandsfonds Nr 2 GmbH & Co KG

· Midas Mittelstandsfonds Nr 3 GmbH & Co KG

· Midas Mittelstandsfonds Nr 4 GmbH & Co KG

· Midas Mittelstandsfonds Nr 5 GmbH & Co KG

· Midas Mittelstandsfonds Nr 6 GmbH & Co KG

 Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Daneben ist Geschäftsgegenstand der S & K Gruppe auch der Ankauf von Vermögenswerten gewesen. Betroffen sein können Anleger der nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte:

Lebensversicherungen

Rentenversicherungen

Bausparverträge

Die Aufzählung ist ebenfalls nicht abschließend.

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Im Zuge der durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt ergriffenen Maßnahmen -Durchsuchungen und Erlass von Haftbefehlen - sollen auch Vermögenswerte in Höhe von ca. 100 Millionen € sichergestellt worden sein. Ist es daher überhaupt erforderlich, zur Sicherung eigener Ansprüche gesondert tätig zu werden?

Ja. Zwar trifft es zu, dass die Justiz nach eigenen Angaben Vermögenswerte von über 100 Millionen Euro gesichert haben will, wozu Konten und Immobilien zählen sollen, jedoch wird diese Summe nicht ausreichen, um alle geschädigten Anleger vollständig zu entschädigen. Die Rede ist von mehr als 100.000 betroffenen Anlegern. Diese sind zwar nach der Strafprozessordnung geschützt, da das sichergestellte Vermögen bei Vorliegen eines Schadenersatzanspruches an die Geschädigten herausgegeben werden muss, jedoch wird die Summe kaum ausreichen, um alle geschädigten Kapitalanleger zu 100 % zu befriedigen. Ein Totalverlust kann daher nicht ausgeschlossen werden. Diesen gilt es durch eigene Initiative abzuwenden.

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Gegen wen können mögliche Ansprüche bestehen?

Ansprüche geschädigter Anleger können gegenüber verschiedenen Unternehmensverantwortlichen bestehen. Dabei können Ansprüche zunächst gegenüber denjenigen Beteiligten gegeben sein, gegen welche sich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen richten. Darüber hinausgehend können Ansprüche gegenüber Anlageberatern bzw. Vertriebsgesellschaften begründet sein, wenn sich zeigt, dass diese falsch beraten haben. Mögliche Ansprüche können daneben aber auch gegenüber weiteren Initiatoren, Prospektverantwortlichen, Gutachtern und Wirtschaftsprüfern sowie gegebenenfalls Banken bestehen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

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Ist gewährleistet, dass im Fall der erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch mit einer Zahlung gerechnet werden kann?

Die Durchsetzbarkeit einer titulierten Forderung hängt davon ab, dass auch Vermögenswerte vorhanden sind. Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt sicherlich, dass man so früh als möglich zivilrechtliche Schritte einleiten sollte, um möglichst frühzeitig einen Titel zu erwirken. Im Gegensatz zur Insolvenz gilt nämlich hier die Regel: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst''. Die Durchsetzbarkeit einer Forderung wird natürlich schwieriger, wenn bereits eine Vielzahl anderer Anleger Titel gegen die Schuldnerpartei erwirkt haben. Selbstverständlich kann auch bereits im Vorfeld geprüft werden, ob bereits Negativmerkmale vorliegen. Ist dies der Fall, kann es unter Umständen wenig ratsam sein, zivilrechtlich gegen eine Person vorzugehen.

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Können meine Ansprüche verjähren?

Ja. Wann Ansprüche verjähren hängt von vielen Faktoren ab. So kann entscheidend sein, wann der Fonds, an dem Sie sich beteiligt haben, aufgelegt wurde. Einige der Fonds wurden zum Beispiel bereits 2008 aufgelegt. Relevant sein kann ferner, worauf ein Anspruch gestützt wird. Ansprüche aus börsengesetzlicher Prospekthaftung unterliegen beispielsweise anderen Verjährungsfristen als zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Hier ist es ratsam eine spezialisierte Kanzlei zu beauftragen. Diese wird zunächst feststellen, wann eine Verjährung Ihrer Ansprüche eintreten kann. Danach können Sie dann entscheiden, wann Sie gegen Beteiligte aus dem S&K Schadensfall vorgehen wollen. Eine pauschale Antwort, wann die Ansprüche verjähren, kann nicht gegeben werden, da die Verjährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten kann. Diese hängt von dem Zeitpunkt des Erwerbs und der Art der Kapitalanlage ab.

 

Was kann, was sollte ich als betroffener Anleger unternehmen?

Ratsam ist es, sich anwaltlichen Rat bei einer auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechtes spezialisierten Kanzlei einzuholen. Auf dem Gebiet des Anlagerechts erfahrene Rechtsanwälte können Ansprüche geschädigter Kapitalanleger gegenüber Verantwortlichen prüfen und geltend machen. Denn es genügt nicht, einfach abzuwarten. Vielmehr müssen betroffene Anleger selber aktiv werden und ihre Ansprüche durchsetzen, um ihren Schaden zu minimieren. In diesem Zusammenhang würde dann auch geprüft, wie es mit einer mögliche Anspruchsverjährung aussieht.

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Wird meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?

Das hängt vom Rechtsschutzvertrag ab, welchen Sie abgeschlossen haben. Nicht alle Versicherungsverträge sind gleich. Entsprechend lässt sich die Frage nicht allgemein beantworten. OB eine Versicherung einzutreten hat, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag. MAACK Rechtsanwälte stellt in S&K Fällen vor Einleitung von Verfahren eine kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

 

Ist es ratsam, einer Interessengemeinschaft beizutreten?

Der Sinn und Zweck einer Interessengemeinschaft besteht darin, Informationen zu bündeln. Dadurch soll erreicht werden, dass über ein breites Spektrum an Informationen verfügt wird, was letztlich jedem Mitglied der Interessengemeinschaft Vorteile bringen wird. Ansprüche der einzelnen Mitglieder der Interessengemeinschaft können auf diese Weise vielfach erfolgsversprechender durchgesetzt werden. Auch kann durch den Beitritt zu einer solchen Interessengemeinschaft erreicht werden, dass jedes einzelne Mitglied der Gemeinschaft Kenntnis davon erlangt, wann der richtige Zeitpunkt ist, die juristisch notwendigen Schritte einzuleiten, um die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

 

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Was ist, wenn die Anlagegesellschaft, bei welcher die Kapitalanlage getätigt wurde, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat?

Es müssen Ihre Ansprüche im Wege einer Forderungsanmeldung bei dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Im Falle der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zunächst geprüft, ob das Insolvenzgericht durch Beschluss das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anlagegesellschaft eröffnet. Unter Umständen kann eine solche Eröffnung abgelehnt werden, wenn beispielsweise nicht genug Vermögen (die sog. Masse) vorhanden ist. Wird das Insolvenzverfahren jedoch durch gerichtlichen Beschluss eröffnet, müssen Anleger, um an einer Auszahlung teilhaben zu können, ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Die Tatsache allein, dass man Anleger der insolventen Anlagegesellschaft ist, führt nämlich nicht automatisch dazu, dass man an der Insolvenzquote beteiligt ist. Ohne eine Forderungsanmeldung wird der Insolvenzverwalter keine Auszahlung vornehmen.Die Forderungsanmeldung erfolgt meist in vorgegeben Formularen. Die Kosten für einen Rechtsanwalt.den Sie mit der Forderungsanmeldung beauftragen wollen, sind relativ gering. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsvertrages die Anwaltskosten.

 

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