Razzia bei S&K – Nun prüfen Rechtsanwälte, ob Anleger vorsätzlich geschädigt wurden

Razzia bei S&K – Nun prüfen Rechtsanwälte, ob Anleger vorsätzlich geschädigt wurden
21.02.2013719 Mal gelesen
Die S&K Gruppe, die in der Vergangenheit mit großen Renditen aus Immobiliengeschäften warb, hat das Geld vieler Anleger eingesammelt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrug und Untreue. Parallel prüfen Rechtsanwälte, ob geschädigte Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Razzia bei S&K - Anleger bangen um ihr Geld

Polizisten tragen Geldsäcke aus der Zentrale der S&K Gruppe in Frankfurt am Main. Teure Sportwagen und ausgelassene Partys, mittendrin die Initiatoren der S&K Gruppe. Solche und andere Bilder gehen derzeit durch die Presse. Dabei fragen sich immer mehr Anleger wo ihr Geld geblieben ist und ob sie es jemals wieder zurück erhalten werden. Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, der sich auf Kapitalanlagebetrug spezialisiert hat, ist Eile geboten, sollte sich der Tatverdacht der Staatsanwaltschaft erhärten. Im Sinne von geschädigten Anlegern wäre es dann wünschenswert, dass die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte der S&K oder der Hintermänner kurzfristig arrestiert.

S&K - Rechtsanwälte prüfen Falschberatung

Anleger, die direkt oder indirekt in die S&K Gruppe investiert haben, etwa über den Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2, können von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob sie dabei ordnungsgemäß beraten wurden. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt zwischen einem Finanzberater und einem Anleger immer ein Beratungsvertrag zustande, wenn eine Beratung tatsächlich stattfindet. Aus diesem Beratungsvertrag schuldet der Finanzberater dann eine sog. anleger- und objektgerechte Beratung. Auch die bloße Anlagevermittlung begründet besondere Pflichten, bei deren Verletzung ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann.

Betrug oder Untreue? Schadensersatz aus Deliktsrecht

Sollte sich bei S&K der Verdacht des Betrugs oder der Untreue erhärten, so wären weiter Schadensersatzansprüche der Anleger aus Deliktsrecht zu prüfen, so Rechtsanwalt Dr. Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dabei liegt es zunächst an der Staatsanwaltschaft, die bei S&K sichergestellten Beweismittel zu bewerten und gegebenenfalls Vermögenswerte festzusetzen. Auf diese Informationen über die S&K Gruppe bzw. den Fonds Deutsche S&K Sachwerte können die Rechtsanwälte dann gegebenenfalls im Rahmen eines Rechtsstreits zurückgreifen.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg und die anderen Anwälte der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte stehen für weiterführende Fragen zum Thema S&K gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Dr. Louis Rönsberg | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

SLB Kloepper Rechtsanwälte

Tel: 089 - 51 24 27 - 0

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