Ärzte und Zahnärzte sind nach dem Studium meist sehr gut ausgebildet und können erfolgreich in den Beruf starten. Da ihnen keine betriebswirtschaftlichen Grundlagen im Studium vermittelt werden und sie meist nicht ds Kapital haben, eine Praxis zu eröffnen, wenden sie sich oft an Banken und Unternehmensberater. Gerade die Apotheker- und Ärztebank (APO Bank) soll für die Ärzte da sein. Es kommt oft zu Fehlberatungen, die in den Ruin führen können. Werden z.B. die Gewinnaussichten falsch eingeschätzt, können sehr schnell die Kredite nicht mehr bedient werden. Die usprünglich so freundlichen und hilfsbereiten Banken entwickeln sich zu Gegnern. Sie machen Druck auf die Ärzte, damit diese machen, was die Banken wollen. Im schlimmsten Fall droht dem Arzt die Insolvenz. Die Banken stellen für die fachlich unerfahrenen Ärzte eine Übermacht dar.
Dieser Übermacht sollten Ärzte durch fachliche Hilfe und Unterstützung entgegentreten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit ihren Erfahrungen im Finanzierungsbereich und Haftungsrecht von Banken setzt in solchen Fällen verschiedene Berufsgruppen ein, um eine Lösung für das Problem des Arztes zu finden:
- Zunächst verhandeln erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit den Banken. Ziel ist es, den Arzt und seine Praxis "am Leben zu erhalten". Er soll durch Verzichte oder sonstige Entgegenkommen der Banken weiter arbeiten und seine Schulden realistisch abbauen können. Oft gelingt bereits auf dieser Stufe eine Eingung, die für den Arzt und die Bank annehmbar ist und mit Hilfe derer gute Aussichten für die Zukunft der Arztpraxis bestehen. Dafür bereitet ein Team von Spezialisten die Verhandlung mit der Bank vor und entwickelt Fortführungskonzepte, die einer Bank vorgelegt werden können. Nur so macht es Sinn, mit einer Bank zu verhandeln.
- Gelingt keine Einigung mit der Bank, prüfen auf das Bankrecht spezialisierte Rechtsanwälte Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, mit deren Hilfe der Bank contra geboten werden kann. Meist finden sich Ansatzpunkte für Falschberatungen bei den Banken oder Unternehmensberatern. Durch die Erhöhung des Drucks kann eine Insolvenz abgewendet werden. Zwei Beispiele: Werden Forderungengegen Krankenkassen der Ärtze an die Bank abgertreten zur SIcherheit, kann diese Abtretung unwirksam oder unpfandbar sein, so dass der Arzt die verloren gegangenen Zahlungen doch bekommt. Er kann dann weiter arbeiten. Ein weiteres Beispiel: Banken dürfen nicht ungeprüft Kredite vergeben. Geschieht dies doch, können gegen die Bank Schadensersatzansprüche bestehen, die man den Kreditforderungen entgegenhalten kann. Zahlreiche weitere Beispiele sind denkbar, was zeigt, dass es sehr sinnvoll ist, nicht einfach auf die Forderungen der Bank einzugehen ohne juristische Prüfung.
- Kann auch dadurch keine Lösung erzielt werden, bleibt nur die Insolvenz. Hier prüfen spezialisierte Rechtsanwälte, die auch teilweise als Insolvenzverwalter tätig sind, die notwendigen Schritte und bereiten alles für die Abwicklung vor. Daneben wird der Arzt unterstützt in dieser oft schwierigen Lebensphase. Außerdem können auch hier noch Ansprüche des Arztes gegen Banken oder auch Mitinhaber bei einer Gemeinschaftspraxis bestehen, die es nun gilt zu prüfen.
Für einen Arzt, der sich in einer finanziellen Notlage befindet ist es wichtig, sich frühzeitig spezialisierten Rat einzuholen. Die Berater der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügen teilweise über Jahrzehnte lange Erfahrung bei der Beratung und Begleitung von Unternehmen und Unternehmern in finanziellen Notlagen und bei Verhandlungen mit Banken. Vielen konnte mit Erfolg geholfen werden.
Gerne können Sie sich kostenlos und unverbindlich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, wenn Sie als Arzt oder Zahnarzt (Kieferorthopäde) vor dem finanziellen Kollaps stehen: