Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht). Auf Bundesebene ist das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn zuständig. Dabei dienen das Kartellverbot und die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen dazu, wettbewerbliche Marktstrukturen zu erhalten und der Entstehung von Marktmacht entgegenzuwirken. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegt einer ständigen Anpassung an die wechselnden marktwirtschaftlichen Gegebenheiten. 

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