Wieder einmal: Abmahnung von Ralph Schneider über die Kanzlei HvLS

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
04.11.201954 Mal gelesen
Mir wurde erneut eine Abmahnung von Ralph Schneider über die Kanzlei HvLS Hämmerling von Leitner-Scharfenberg zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Abgemahnt wird wieder einmal ein ebay-Verkäufer, der Begleitprodukte und Merchandisingartikel als Privatverkäufer anbietet. Während es in anderen hier vorliegenden Fällen um Angebote über entsprechende Artikel von Getränkeherstellern geht, geht es im vorliegenden Fall um Angebote über entsprechende Artikel von Tabakwarenherstellern.

Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich allerdings wieder darauf, dass der Abgemahnte als Privatverkäufer auftritt, obwohl die Verkäufe als gewerblich einzustufen seien und dass aus diesem Grunde auch die für gewerbliche Anbieter geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten seien, was bei den Angeboten des Abgemahnten nicht der Fall sei. Gerügt werden sodann fehlende Pflichtinformationen, nämlich:

 

  • fehlende Informationen zur Identität des Anbieters
  • fehlende Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit
  • fehlende Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  • fehlende Informationen zum Widerrufsrecht und zum Muster-Widerrufsformular 
  • fehlende Informationen zur OS-Plattform und fehlende Einbindung eines (klickbaren) Links auf die OS-Plattform

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht.

Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro gefordert.

 

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs eines unlauteren Verhaltens sollten Sie als Privatverkäufer auch dann ernst nehmen, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Angebote rein privaten Charakter haben.

Da die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Angeboten im Internet recht streng ist, drohen bei einer falschen Reaktion auf die Abmahnung teure Weiterungen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen und berät Betroffene. 

Ich kann Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch beraten.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Ralph Schneider über die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

https://www.youtube.com/watch?v=PXHB09KnAzg