Abmahnung der TrendLineMix durch Rechtsanwalt Marcel Wetzel wg. LUCID

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
06.10.201968 Mal gelesen
Abmahnung der TrendLineMix durch Rechtsanwalt Marcel Wetzel wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID (VerpackG)

Uns wurde vonem Mandanten eine Abmahnung des konkurrierenden Onlinehändlers TrendLineMix, Reinhardt Kunde vorgelegt. Ausgesprochen wurde diese Abmahnung durch  Rechtsanwalt Marcel Wetzel aus Berlin. 

 

Wann droht eine Abmahnung?

Betroffen sind alle Onlinehändler, die verpackte Artikel wie u.a Dekoartikel online vertreiben. Denn seit dem 01.01.2019 sieht das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) vor, dass sich alle, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland  erstmalig in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren.

Der Onlienhändler TrendLineMix, welcher Dekoartikel online vertreibt, geht nun anscheinend gegen Mitbewerber vor, indem er Ihnen eine fehlende Registrierung in diesem Register vorwirft. Die Onlinehändler werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem werden für die anwaltliche Geltendmachung dieser Forderung durch Rechtsanwalt Wetzel  entsprechende Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.029,35 Euro geltend gemacht (ausgegangen wird von einem Streitwert i.H.v. 15.000,- Euro).

Der Onlinehändler wird aufgefordert binnen einer Frist eine vorformulierte, umfassende Unterlassungserklärung zu unterschreiben, welche ihn bei weiteren Verstößen zur Zahlung einer immensen Vertragsstrafe an TrendLineMix verpflichtet. 

 

Wie ist zu reagieren, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sie sollten noch binnen Frist anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. 

Das ungeprüfte Unterschreiben der Unterlassungserklärung, die ein abstraktes Schuldanerkenntnis darstellt, kann existenzielle Folgen haben, da die Unterlassungserklärung oftmals viel zu weit gefasst ist und man schnell Gefahr läuft immense Vertragsstrafen zahlen zu müssen.

Ignorieren Sie die Abmahnung hingegen keines Falls, da dann gerichtliche Schritte drohen können, welche zu weiteren Kosten führen. 

Anwaltlicher Rat ist hier unerlässlich, um zu prüfen, ob eine Verstoß tatsächlich vorliegt und ob - wenn überhaupt - eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren sollten einer weiteren Überprüfung unterzogen werden, da die Kosten insbesondere der Streitwert oft zu hoch angesetzt werden. Hier kann bares Geld gespart werden.

Haben auch SIe eine solche Abmahnung erhalten? - Dann handeln Sie schnell und lassen Sie die Abmahnung anwaltlich überprüfen. So schaffen Sie Waffengleichheit und können sich erfolgreich gegen die Abmahnung zur Wehr setzen.

 

Wir helfen Ihnen!

Wir betreuen eine Vielzahl von Mandanten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und konnten schon viele Onlinehändler erfolgreich gegen derartige Abmahnungen vertreten.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Wir prüfen, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und modifizieren die vorliegende Unterlassungserklärung nötigenfalls auf ein angemessenes Minimum. Dabei haben wir stets Ihr Kostenrisiko im Blick und werden Sie auch hier Best möglichst und kostenoptimiert vertreten. 

 

Gerne Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf: 

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

 

Als persönlicher Ansprechpartner stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

www.e-commerce-kanzlei.de