ebay-Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH durch Rechtsanwalt Sandhage

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
11.09.2019206 Mal gelesen
Die Chrono Exklusiv GmbH lässt derzeit durch RA Sandhage eBay-Händler abmahnen.

Die Chrono Exklusiv GmbH bietet auf der Plattform chrono24.de Uhren zum Kauf an. Die GmbH geht derzeit gegen online Konkurrenten wettbewerbsrechtlich vor und lässt sich dabei von dem uns aus zahlreichen früheren Verfahren bereits bekannten Rechtsanwalt Sandhage vertreten.

Was ist der Vorwurf?

Dem betroffenen Onlinehändler wird die unzulässige Werbung mit einem Garantieversprechen vorgeworfen, ohne dass er die nötigen Garantiebedingungen nennt. Nach Art 246 a §1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB sind Verkäufer nämlich dazu verpflichtet, den Verbraucher über bestehende Garantien und deren Bedingungen zu unterrichten. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Marktverhaltensregel, weshalb Konkurrenten wettbewerbsrechtlich gegen etwaige Verstöße vorgehen können.

Abmahngefährdet sind im vorliegendem Fall demnach wohl auch Onlinehändler, die erst gar nicht auf bestehende Garantien hinweisen.

 

Was wird gefordert?

Der ebay-Händler wird in der Abmahnung durch Rechtsanwalt Sandhage aufgefordert dieses wettbewerbswidrige Verhalten umgehend einzustellen. Die Wettbewerbereigenschaft und ein gewerbliche Handeln des Betroffenen werden dabei unterstellt.

Um zukünftige Verstöße zu vermeiden, wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die für jeden zukünftigen Verstoß die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die GmbH vorsieht.

Damit nicht genug. Zudem werden Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 3.000,- Euro verlangt, mithin Kosten i.H.v. 334,75 Euro.

 

Was ist zu tun?

 

Für einen juristischen Laien ist es schwer den oben dargestellten Informationspflichten in rechtskonformer Weise nachzukommen. Anwaltlicher Rat ist hier entscheidend, um es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen zu lassen.  

 

Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, kommt anwaltlicher Rat noch nicht zu spät.

 

Unterschreiben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft und ignorieren Sie die Abmahnung auch keinesfalls, da dann gerichtliche Schritte drohen, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

 

Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt hätte ausgesprochen werden dürfen, ob Sie also überhaupt gewerblich gehandelt haben und als Mitbewerber der Chrono Exklusive GmbH einzustufen sind. Sodann gilt es zu überprüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die gerügte Informationspflichten vorliegt.

Ist dies nicht der Fall, ist die Abmahnung hinfällig.

 

Sollte die Abmahnung zu recht ergangen sein, so kann gleichwohl geprüft, ob modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da die beigefügte, vorformulierte Erklärung des Rechtsanwaltes Sandhage deutlich zu weit gefasst ist.

 

Hinzukommt, dass die geltend gemachten Anwaltsgebühren oftmals zu hoch bemessen sind, da von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.

Hier kann ggf. bares Geld gespart werden!

 

Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen des Rechtsanwalts Sandhage helfen.

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)