Auch eine Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O über die Rechtsanwälte FAREDS erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
24.04.2019136 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O, USA, über die Rechtsanwälte FAREDS zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin unter anderem im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug weltweit und insbesondere auch in Deutschland tätig sei.

Unter Verweis auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten und den Internetauftritt des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringe, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben. Dies sei als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu werten.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung abgeben. Überdies stehe der Abmahnerin gegenüber dem Abgemahnten ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rechtsanwaltskosten zu (887,02 Euro).

 

Meine Einschätzung:

Verstöße gegen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes werden bereits seit einiger Zeit von verschiedenen Abmahnern angegriffen. Sofern Sie sich als Online-Händler noch nicht mit den Vorgaben des Verpackungsgesetzes beschäftigt haben, sollten Sie dies nunmehr unverzüglich tun, um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu vermeiden. Informationen zu den entsprechenden Vorgaben finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/verpackungsgesetz-fuer-internethaendler.htm

Die hier vorliegende Abmahnung wirft nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O über die Rechtsanwälte FAREDS erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

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