Erneut: Abmahnung der DW Folienservice UG über die Kanzlei Zierhut IP

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
24.01.2019235 Mal gelesen
Mir wurde erneut eine Abmahnung der DW Folienservice UG über die Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst wieder ausgeführt, die Abmahnerin betreibe unter anderem professionellen Digitaldruck und vertreibe Produkte wie Aufkleber, Sticker und Schutzfolien über Online-Marktplätze wie Amazon.

Im Weiteren wird wieder ausgeführt, die Abmahnerin habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Abgemahnte systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in den Verkehr bringe, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben. In diesem Zusammenhang wird erläutert: Jeder, der mit Ware befüllte Verpackungen (inklusive Füllmaterial), die beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, sei verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen bei der neu eingerichteten Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister mit Namen, Kontaktdaten etc. zu registrieren. Schon in Zeiten der Verpackungsverordnung hätten Gerichte bestätigt, dass ein Verstoß gegen die Lizenzierungspflicht einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Verstöße könnten daher wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll auch in dem weiteren hier vorliegenden Fall wieder eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro ersetzen (1.029,35 Euro).

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Der mir vorliegenden Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die nach meiner Auffassung erheblichen Bedenken begegnet. 

Umfangreiche Informationen zur Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verpackungsgesetz.htm

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten

Wenn Sie auch eine Abmahnung der DW Folienservice UG über die Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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