Erneut: Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack

21.08.2018281 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurden weitere Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu den weiteren hier vorliegenden Abmahnungen:

In den weiteren hier vorgelegten Abmahnungen wird zunächst - wie in den anderen hier bereits vorliegenden Abmahnungen - ausgeführt, die Abmahnerin biete sämtliche Dienstleistungen eines Reisebüros an, insbesondere die Vermittlung von Reise- und Reisenebenleistungen, wie auch die Veranstaltung von Reisen.

Im Weiteren wird sodann - wiederum wie in den anderen hier bereits vorliegenden Abmahnungen - folgender Vorwurf erhoben: im Rahmen einer Marktbeobachtung habe die Abmahnerin festgestellt, dass der Abgemahnte auf seiner Internetpräsenz entgegen der gesetzlichen Vorgabe in Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 seiner Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS-Plattform nicht nachkomme. Dies wird unter Bezugnahme auf gerichtliche Entscheidungen als wettbewerbswidrig gerügt.

 

Zu den Forderungen in den Abmahnungen:

Mit sämtlichen der hier vorliegenden Abmahnschreiben wird eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vor. Darüber hinaus sollen die Abgemahnten Rechtsanwaltskosten erstatten.

 

Meine Einschätzung:

Die fehlende Einbindung eines Links auf die OS-Plattform ist bereits seit einiger Zeit ein häufiger Abmahngrund. Besonders tückisch (und bei Abgabe einer Unterlassungserklärung eine echte Haftungsfalle): der Link muss auch anklickbar sein. Gerade wenn Sie über verschiedene Internetauftritte tätig sind, sollten Sie diese Fehlerquelle bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung unbedingt berücksichtigen.   

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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