80 Seiten AGB – Verbraucherzentrale mahnt PayPal ab

Wettbewerbsrecht
21.02.201883 Mal gelesen
Warum die Verbraucherzentrale Bundesverband die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Zahlungsdienstleisters PayPal für unzulässig hält.

Verbraucherschützer haben PayPal abgemahnt. Grund sind die im Januar 2018 neu eingeführten AGB des Unternehmens. Das Regelwerk verstoße gegen den vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und sei für den Verbraucher unzumutbar.

Ausgedruckt: 80 Seiten Papier

Die Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Meinung, dass die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht aufgrund des erheblichen Zeitumfangs darstellen würden, den es bedarf, um das gesamte Regelwerk zu lesen und verstehen zu können.

Würde man die AGB auf A4-Seiten ausdrucken, würde man 80 Seiten Papier in den Händen halten. Das Regelwerk bestehe aus 20.000 Wörtern und 1.000 Sätzen, wovon der längste Satz aus 111 Wörtern bestehe, so der Bundesverband. Wer solle da noch den Überblick behalten können?

Lesezeit von 80 Minuten für die gesamten AGB

Carola Elbrecht von der Verbraucherzentrale rechnete weiter vor, dass bei einer angenommenen Leseschnelligkeit von 250 Wörtern pro Minute, Leser circa 80 Minuten benötigen würden, um das Regelwerk vollständig zu erfassen. Wer die AGB per Smartphone lesen wolle, sei sogar noch schlimmer dran: Der Bildschirm müsse 330 Mal herunter gescrollt werden. Das sei vor allem vor dem Hintergrund nicht hinzunehmen, dass Verbraucher laut Meinungsumfragen für Datenschutzerklärungen maximal fünf Minuten opfern möchten.

Teilweise unverständlich

Doch nicht nur die Länge ist problematisch. Ein weiterer Aspekt der Verbraucherschützer: Wissenschaftliche Textanalysen hätten ergeben, dass die AGB unverständlich seien. Eine mögliche Unverständlichkeit stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und sei nicht zu tolerieren, argumentierte der Bundesverband.

Aufforderung zur Unterlassung

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat aufgrund dieser Feststellungen, laut Berichten der Zeitungen der Funke Mediagruppe, PayPal zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Finanzdienstleister, der in Deutschland rund 18,9 Millionen Kunden besitzt, hat bis Ende Februar Zeit zu reagieren - sonst werde geklagt, so der Verband. PayPal selbst wollte sich bisher noch nicht äußern.

Warum Unternehmen AGB nutzen

Für Unternehmen hat die Verwendung von AGB den Vorteil, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht wird. Dabei sind dem Unternehmer jedoch besonders im Verhältnis zum Verbraucher durch das Gesetz enge Grenzen gesetzt: So müssen die AGB transparent und verständlich sein. Der Verbraucher muss erfassen können, zu welchen Vereinbarungen er sich aufgrund seiner Zustimmung verpflichtet.   

Ob PayPal sich hier auf die Abmahnung einlassen oder eine Klage in Kauf nehmen wird, bleibt abzuwarten.

Mehr zum Thema AGB finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb.html