Thoralf Klabunde Immobilien lässt durch Rechtsanwalt Roger Näbig unzureichende Datenschutzerklärungen bei Kontaktformular abmahnen.

15.12.2017214 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Firma Thoralf Klabunde Immobilien zur Bearbeitung vor. Inhaber der Firma ist Herr Thoralf Klabunde, ein gewerblicher Immobilienmakler mit Sitz in Berlin. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer unzureichenden Datenschutzerklärung beim Kontaktformular.

Welche wettbewerbsrechtlichen Verstöße werden vorgeworfen?

Dem Abgemahnten wird durch Thoralf Klabunde vorgeworfen, dass auf der von dem Abgemahnten betriebenen Internet-Homepage der Datenschutzhinweis fehle, obwohl der Abgemahnte personenbezogene Daten von Nutzern erhebe. Diese Erhebung geschieht, so der Vorwurf, durch das Zurverfügungstellen eines Kontaktformulars. Nach Auffassung von Thoralf Klabunde sei der Abgemahnte Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Daher habe er bei der Erhebung persönlicher Daten von Nutzern diese über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie Verwendung von Daten und das Erfordernis seiner Einwilligung zur Nutzung gemäß § 13 Abs. 1 TMG mittels einer Datenschutzerklärung zu unterrichten. Nach Ansicht von Thoralf Klabunde fehlen auf der Homepage des Abgemahnten diese erforderlichen Hinweise. Die bereits vorgehaltene Datenschutzerklärung des Abgemahnten sei diesbezüglich völlig unzureichend.

 

Der Verstoß gegen § 13 Abs. 1 TMG sei nach Auffassung von Thoralf Klabunde wettbewerbswidrig und führe zu Unterlassungsansprüchen gegen den Abgemahnten.

 

Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Roger Näbig fordert für seinen Mandanten den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

 

Zudem wird der Abgemahnte zur Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 729,23 ? aufgefordert, die durch die Einschaltung von Rechtsanwalt Roger Näbig entstanden sein sollen. Eine entsprechende Kostenrechnung vom Rechtsanwalt an den Abgemahnten liegt der Abmahnung ebenfalls bei.

 

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung von Thoralf Klabunde Immobilien?

Zunächst einmal sind

 

  • unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen zu beachten.

 

Bei Nichtreaktion auf die Abmahnung muss mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme und der Beantragung einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden. Rechtsanwalt Roger Näbig stellt in der Abmahnung sogar ausdrücklich klar, dass aufgrund der Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen die in der Abmahnung gesetzten Fristen nicht verlängerbar sind - und erhöht dadurch den Druck auf den Abgemahnten.

 

Weiter sind folgende Regeln bei Erhalt einer Abmahnung zu beachten:

 

  • keine voreiligen Zahlungen leisten;
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen;
  • Fachanwalt kontaktieren und Ersteinschätzung einholen.

 

Ob die Abmahnung der Firma Thoralf Klabunde Immobilien tatsächlich berechtigt ist, muss in jedem Einzelfall anwaltlich geprüft werden. So stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Abgemahnte überhaupt ein Mitbewerber ist, bzw. ob tatsächlich ein wettbewerbsrechtlich relevantes Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Ferner ist die Abmahnung hinsichtlich rechtsmissbräuchlicher Anhaltspunkte zu überprüfen. Außerdem sollte die Unterlassungserklärung auf das Nötigste beschränkt werden, ohne dass die Erklärung unzureichend und dadurch wirkungslos wird. Da ein Abgemahnter in der Regel die schwer zu überblickenden rechtlichen Sachverhalte sowie der sich immer neu entwickelnden Rechtsprechung nicht kennt, empfehlen wir bei Erhalt einer Abmahnung der Firma Thoralf Klabunde Immobilien, sich an einen auf das Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutz (dieses Gebiet umfasst das Wettbewerbsrecht) spezialisierten Anwalt zu wenden.

 

Was sind unsere Leistungen für Sie?

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, und dies bundesweit. Dabei schöpfen wir aus den Erfahrungen dieser jahrelangen Spezialisierung. Sowohl Herr Hämmerling, als auch Frau von Leitner-Scharfenberg sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht.

 

Ihre Vorteile bei uns auf einen Blick:

 

  • Erfahrene Fachanwälte,
  • Beratung bundesweit,
  • Kostenloses Erstgespräch,
  • Schnelle Kommunikation,
  • Kostentransparenz durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars für außergerichtliche Vertretungen.

 

Haben auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung, eine Klage oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner bei allen Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz zur Verfügung.

 

Wenn Sie sich erfolgreich gegen eine Abmahnung verteidigen wollen, helfen wir Ihnen gerne. Sie können gerne mit und Kontakt aufnehmen und uns Ihre Abmahnung zusenden.

Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht finden Sie z.B. hier: http://www.hvls-partner.de/aktuelles/

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