Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Gegenstand der hier vorliegenden Abmahnung ist der Vorwurf des Vertriebs von unlauteren Nachahmungen bestimmter Jeansmodelle der Firma IMPERIAL S.p.A.. In diesem Zusammenhang wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin seit Jahren die Alleinimporteurin und ausschließlich Vertriebsberechtigte in Deutschland für Produkte der Marke "PLEASE" der IMPERIAL S.p.A. ist.
Unter Bezugnahme auf eine von dem Abgemahnten angebotene Jeans wird der Vorwurf erhoben, bei dem Modell seien die charakteristischen Designelemente übernommen worden. Der angesprochene Verkehr müsse daher davon ausgehen, bei der Hose handle es sich um ein Produkt der Abmahnerin.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf der Grundlage eines Streitwerts von 250.000,00 Euro beziffert.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
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Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
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Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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