Auch eine Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH über die Rechtsanwälte lexTM erhalten? Ich berate Sie.

28.08.201781 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte lexTM für die Bellona Frankfurt GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist - wie die entsprechenden Schreiben in früheren Verfahren - an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der ein Bekleidungsstück mit der Bezeichnung "Kaschmir" beworben hatte. In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Bellona Frankfurt GmbH zu den führenden Online-Verkäufern von Schals, Tüchern, Mützen und Pullovern aus Kaschmir gehöre. In diesem Zusammenhang wird auch ausgeführt, dass die Abmahnerin wie die gesamte deutsche Kaschmir-Branche in letzter Zeit ganz erheblich unter einer Schwämme von falsch bezeichneten und etikettierten Strickwaren leide, die überwiegend aus China, Indien und der Türkei stammen. Bei diesen Strickwaren, die unzutreffend bezeichnet werden und die mit der Materialangabe "Kaschmir" oder "Pashmina" etikettiert seien, handle es sich größtenteils um minderwertige Ware aus Kunstfasern oder aus Schafswolle.

Unter Verweis auf die Durchführung einer Untersuchung eines zu Testzwecken erworbenen Tuches des Abgemahnten wird sodann der Vorwurf erhoben, dass das Tuch nicht aus den angegebenen Naturfasern bestehe, weshalb von der Werbung eine erhebliche Irreführungsgefahr ausgehe.

 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5100,00 Euro vor. Hinsichtlich der Kosten der Abmahnung wird angekündigt, gesondert auf den Abmahner zuzukommen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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