Auch eine Abmahnung vom IDO wegen Wettbewerbsverstößen bei dawanda erhalten? Ich berate Sie.

12.07.2017552 Mal gelesen
Mir wurden hier in der Kanzlei aktuell mehrere Abmahnungen vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstößen bei dawanda zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch betroffen sind, berate ich gerne auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit des IDO:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt bereits seit geraumer Zeit Online-Händler ab. Hier in der Kanzlei liegen inzwischen mehr als 300 (!) Abmahnungen des IDO vor, zu denen ich mit meinen Kollegen Mandanten beraten oder vertreten habe. In der Vergangenheit konzentrierte sich der IDO auf die Einleitung von Abmahnverfahren gegen Verkäufer bei ebay. Gegenstand der Abmahnschreiben waren immer wieder gleich gelagerte Sachverhalte und Verstöße gegen Informationspflichten im Fernabsatz, insbesondere im Onlinehandel.

Nachdem der IDO zwischenzeitlich auch mal Garantiehinweise ohne ergänzende Informationen bei Amazon abgemahnt hat, spricht der IDO aktuell offenbar vermehrt Abmahnungen gegenüber dawanda-Händlern aus.

Weiterführende Informationen zur Abmahntätigkeit des IDO finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter

www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ido-interessenverband-fuer-das-rechts-und-finanzconsulting-deutscher-online-unternehmen.htm

 

Zu den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen:

Die hier aktuell vorliegenden Abmahnschreiben beziehen sich auf irreführende Informationen zum Versand (versicherter Versand bzw. unversicherter Versand) und fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit den Abmahnschreiben wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die den Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Zahlung von abmahnbezogenen Kosten in Höhe von 232,05 Euro vor.

 

Meine Einschätzung:

Die aktuell vorliegenden Abmahnungen des IDO beziehen sich ebenso wie die bereits bekannten Abmahnungen auf Standard-Wettbewerbsverstöße. Vor dem Hintergrund des mir bereits bekannten Umfanges der bisherigen Abmahntätigkeit des IDO stellt sich für mich die Frage, ob der IDO nun auch umfangreich Online-Händler auf dem Online-Marktplatz dawanda abmahnen wird. Bei den mir aktuell vorliegenden Abmahnungen ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten des IDO gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

http://plus.google.com/ RAAndreasKempcke

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