BMW AG mahnt wegen Markenrechtsverletzung ab

BMW AG mahnt wegen Markenrechtsverletzung ab
02.08.2016243 Mal gelesen
Die Münchener Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der BMW AG wegen Markenrechtsverletzung durch Verwendung des BMW-Logos auf PKW-Carbonteilen ab.

Was mahnt die BMW AG ab?

In der Abmahnung wird die Verletzung der Markenrechte der BMW AG an dem kreisrunden Unternehmenslogo von BMW gerügt. Dieses ist als deutsche Marke, sowie als EU-Gemeinschaftsmarke geschützt. Durch Verwendung des Logos auf PKW-Carbonteilen liegt eine Verwendung und damit eine Verletzung der Marke "BMW" vor. Außerdem bestehe eine Verwechslungsgefahr. Eine Privilegierung des Abgemahnten nach § 23 Markengesetz oder Art. 12 UMV (Verordnung über die Unionsmarken) wegen Erschöpfung von Markenrechten ist nicht ersichtlich.

Welche Forderungen stellt die BMW AG?

Im Namen der BMW AG fordern KLAKA Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Auskunft über Dauer und Umfang der Verletzungshandlung und Schadensersatz. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die auch eine Vertragsstrafe von 20.000 Euro vorsieht. Außerdem soll der Abgemahnte für die Kosten der Abmahnung in Höhe von insgesamt 5.289,50 EUR aufkommen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Wenn auch sie eine Abmahnung der BMW AG erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Empfehlenswert ist es stattdessen die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

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