Auch eine Abmahnung der Tommy Hilfiger Europe B.V. über Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten ?

Auch eine Abmahnung der Tommy Hilfiger Europe B.V. über Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten ?
15.12.2015232 Mal gelesen
Mir liegt hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen für die Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen des Vorwurfes der Verletzung von Markenrechten vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung der Tommy Hilfiger Europe B.V. wird zunächst auf die Rechte an den folgenden Marken verwiesen: 1.) Gemeinschaftsmarke CTM131706 "TOMMY HILFIGER" (Wortmarke mit Priorität vom 1. April 1996, eingetragen für Waren der Klassen 3, 18 und 25, u.a. für Bekleidungsstücke), 2.) Gemeinschaftsmarke CTM 138529 (Bildmarke mit Priorität vom 1. April 1996, eingetragen für Waren der Klassen 3, 18 und 25, u.a. für Bekleidungsstücke) und 3.) Deutsche Marke Nr. DE30023588 (Wortmarke "TOMMY", mit Priorität vom 27. März 2000, eingetragen für Waren der Klasse 25, und zwar für Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Gürtel).
Sodann wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte Fälschungen mit dem Kennzeichen "TOMMY HILFIGER" angeboten und verkauft habe.

Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Herausgabe, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht flexible Vertragsstrafe von mindestens 5.100,00 Euro vor und ist nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst. Die Abmahnkosten werden auf Grundlage eines Streitwertes von 200.000,00 Euro in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr geltend gemacht. Dies entspricht Kosten in Höhe von 2.616,90 Euro.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie wünschen eine konkrete Beratung ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Gerne höre ich von Ihnen.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie auch umfangreiche Informationen zu markenrechtlichen Fragen.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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