In der vorliegenden Abmahnung wird die Abgemahnte gerügt, als Privatnutzer bei eBay angemeldet zu sein, obwohl Sie das Portal gewerblich nutze und so "sämtliche Anforderungen eines gewerblichen Inserats" umgehe.
Aber Vorsicht, diese Abmahnung könnte ein Betrug sein. Zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall, ohne sich professionellen Rat gesucht zu haben.
Im Gegensatz zu vielen ernstzunehmenden Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße, finden sich hier einige Unstimmigkeiten:
- Der Mandant wird nicht genannt, in dessen Auftrag abgemahnt werden soll
- Es erfolgt keine juristisch saubere Herleitung oder Begründung des angeblichen Anspruchs, worin z.B. das Wettbewerbsverhältnis bestehen soll
- Eine ausländische Adresse und Bankverbindung werden angegeben
- Es finden sich falsche Abkürzungen für Gesetzestexte Bsp. "UWB" statt UWG für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Die Unterlassungserklärung soll nicht zurückgeschickt werden
- Es finden sich weitere Falschbezeichnungen wie "Fruchtlose Zahlung"
- Das Layout wirkt unprofessionell
Haben auch Sie eine Abmahnung der "S.S.K. Kanzlei" erhalten?
Wenn auch Sie solch eine Abmahnung erhalten haben, ist Vorsichtig geboten. Überprüfen Sie, ob auch Ihre Abmahnung wirklich ein Betrugsversuch ist. Nur dann können Sie diese ignorieren. Zahlen auf keinen Fall den geforderten Betrag. Ein Experte auf dem Gebiet kann Sie dabei unterstützen, herauszufinden, worauf Sie achten müssen und ob Sie strafrechtliche Schritte einleiten sollten.
Aber: Gehen Sie an dieser Stelle kein Risiko ein, die meisten Abmahnungen sind kein Betrug oder Abzocke. Dann ist es auch nicht ratsam, die Abmahnung schlichtweg zu ignorieren. Lassen Sie zudem die genannte Frist nicht verstreichen. Anderenfalls riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, welche für Sie einen zusätzlichen Kostenaufwand verursachen kann. Dennoch sollten Sie die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch bei einer ernst gemeinten Abmahnung nicht ohne professionelle Hilfe unterschreiben oder voreilig zu zahlen.
In beiden Szenarien lohnt es sich, professionelle Hilfe ins Boot zu holen. Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling vertreten bundesweit Abgemahnte wegen Verstößen gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht.
Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir für Sie gern erledigen.
Kontaktieren Sie uns. Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstgesprächs können wir Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und gegebenenfalls weitere Schritte gemeinsam planen.
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