Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH ab

Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH ab
20.10.2015186 Mal gelesen
Uns liegt erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH vor.

Uns liegt erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH vor.

In der Abmahnung heißt es, die Gegenseite vertreibe - ebenso wie unsere Mandantschaft - diverse Produkte aus dem Bereich "Aloe Vera". Innerhalb eines solchen Angebotes unserer Mandantschaft für ein Nahrungsergänzungsmittel habe unsere Mandantschaft die Folgenden Wettbewerbsverstöße begangen:

  • fehlendes Zutatenverzeichnis
  • fehlende Zutatenkennzeichnung
  • fehlende Allergenkennzeichnung
  • keine Angabe der Nettofüllmenge
  • keine Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • fehlende Nährwertdeklaration

In Folge dieser etwaigen Wettbewerbsverstöße stünden der Forever Living Products Germany GmbH Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüche zu. Unsere Mandantschaft wird zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 € und zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In dieser ist für jede Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € festgesetzt.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Zunächst muss Abmahnung sodann unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall, die Gegenseite könnte sodann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Wir raten zudem davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Außerdem sollte eine Vertragsstrafe nicht pauschal festgesetzt werden, sondern hierbei der sogenannte Hamburger Brauch angewendet werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung würde sodann die Vertragsstrafe individuell festgesetzt und könnte vom zuständigen Gericht über ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Haben Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de