Wettbewerbsrecht- Abmahnung Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan

Wettbewerbsrecht- Abmahnung Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan
28.11.2014277 Mal gelesen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung u.a.- Kostenforderung: 984,60€

Wettbewerbsrecht- Abmahnung Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan

Am 18.11.2014 wurde unserer Kanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:

  1. Vorhalten von zwei unterschiedlichen Widerrufsfristen
  2. Fehlendes Musterwiderrufsformular
  3. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  4. Vorhalten der veralteten 40,00€- Klausel
  5. Keine Angaben über Vertragstextspeicherung
  6. Keine Pflichtinformation nach Art. 246c Nr. 3 EGBGB

Vom Adressaten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Diese sollte im Falle von berechtigten Vorwürfen modifiziert werden.

Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 20.000,00€ in Höhe von 984,60€ geltend gemacht.

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte.

 

Bei derartigen Abmahnungen ist es besonders wichtig sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die gerügten Verstöße fachgerecht abgestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Vertragsstrafen.

 

Das Wettbewerbsrecht hat viele Tücken, die sie im Regelfall nur mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich meistern können. Wir erfahren dies in unserer täglichen Praxis immer wieder. Lassen Sie sich daher auf keinerlei Experimente ein, sondern suchen Sie sich fachkundigen Rat eines Spezialisten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!