Abmahnung wegen Amazon Angebot – Marke: „Dreamlights2000“ / Dirk Pohlert / Kanzlei Patra

Abmahnung wegen Amazon Angebot – Marke: „Dreamlights2000“ / Dirk Pohlert / Kanzlei Patra
31.03.2014325 Mal gelesen
Uns wurde eine weitere Abmahnung der Kanzlei Patra vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung der Marke „dreamlights2000“.

Uns wurde eine weitere Abmahnung der Kanzlei Patra vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung der Marke "dreamlights2000". Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung der Marke "Dreamlights2000". Es wird behauptet, dass die Marke durch ein Anhängen an ein fremdes Amazon Angebot unter Verwendung einer ASIN-Nummer verletzt worden sei, da das beworbene Produkt nicht von Herrn Dirk Pohlert stamme.

Die Kanzlei Patra fordert für ihren Mandanten Dirk Pohlert, die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Des Weiteren wird der betroffene Händler zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 € aufgefordert. Als Gegenstandswert wird ein Betrag von 25.000 € angesetzt.

Rechtslage beim Anhängen an fremde Amazon Angebote

Händler, die sich an fremde Amazon-Angebote anhängen, haben eine schwierige Rechtslage zu beachten. Zum Teil werden in vergleichbaren Fällen Markenverletzungen bejaht. (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13). Auch die Nutzung einer fremden ASIN ist nicht unproblematisch. So hat das Landgericht Berlin dies als wettbewerbswidrig angesehen. Die Landgerichte Bochum (Urteil vom 03.11.2011, Az.: I-14 O 151/11 ) und Bremen (Beschluss vom 10.01.2012, Az.: 7-O-1983/11) lehnen einen Wettbewerbsverstoß hingegen ab.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung

Betroffene Unternehmer sollten die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Geht es in der Abmahnung um urheberrechtliche Ansprüche, sollte ein Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht die Abmahnung überprüfen.

Es ist nicht empfehlenswert, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. In dem uns vorliegenden Fall fordert die Kanzlei Patra für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €. Des Weiteren enthält die Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis im Bezug auf die Rechtsanwaltskosten.

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Unternehmer, die Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen von Marken- und/oder Urheberrechten im Bezug auf Amazon-Angebote erhalten haben.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat viele hundert Mandate im Bezug auf Abmahnungen in den Bereichen des Wettbewerb- und Markenrechts bearbeitet.

Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht und kompetenter Ansprechpartner bei urheberrechtlichen Abmahnungen.

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven bieten Rechtssuchenden zudem die Möglichkeit, für eine kostenlose Ersteinschätzung die Abmahnung per E-Mail oder Fax zu übersenden.

Tel. 0251 20 86 80 30

Fax. 0251 20 86 80 50

E-Mail: info@ra-kreuztor.de