Mahnbescheid nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung durch Rechtsanwalt Levent Göktekin i.A.d. AlbaTrezz GmbH wg. Wettbewerbsverstoß auf ebay

Mahnbescheid nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung durch Rechtsanwalt Levent Göktekin i.A.d. AlbaTrezz GmbH wg. Wettbewerbsverstoß auf ebay
27.03.2014346 Mal gelesen
Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin hat bisher unter anderem im Auftrag der AlbaTrezz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Emre Ak, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versendet. Teilweise werden die behaupteten Zahlungsansprüche auch im Rahmen eines gerichtl. Mahnverfahrens weiterverfolgt.

In den von Rechtsanwalt Levent Göktekin versendeten Abmahnungen wird dem Abgemahnten z.B..vorgeworfen, dass er bei ebay Artikel als Privatperson anbiete, es sich jedoch angeblich um eine gewerbliche Tätigkeit handele und der Abgemahnte daher als gewerblicher Anbieter einzustufen sei. Daher sei der Abgemahnte auch Mitbewerber AlbaTrezz GmbH. Dem Abgemahnten wird auch vorgeworfen, als gewerbliche Anbieter den Käufern keine Widerrufsbelehrung erteilt zu haben.

Es werden in der Abmahnung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 1,9 UWG geltend gemacht. Die Rechtsanwaltskosten berechnen sich dabei nach einem Streitwert von 10.000,- €.

Bitte geben Sie nicht vorschnell oder ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Diese kann ein Schuldeingeständnis darstellen und Sie in der Form über mehrere Jahrzehnte binden. Auch die geforderten Geldbeträge sollten nicht unüberlegt und voreilig gezahlt werden. In vielen Fällen sind diese zu hoch angesetzt und unverhältnismäßig.

Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich an einen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Denn zunächst sollte geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist und die geltend gemachten Ansprüche gegen Sie überhaupt bestehen. Dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und sollte von einem fachkundigen Anwalt überprüft werden. Dieser kann gegebenenfalls eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben und eine Reduzierung der geforderten Beträge bewirken.

Die Abmahnung sollte in jedem fall ernst genommen werden. Zum Teil werden die Zahlungsansprüche auch im Mahnverfahren weiterverfolgt. Aber auch gegen einen Mahnbescheid oder auch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man sich noch wehren. Auch in diesem Verfahren kann eine Überprüfung der behaupteten Ansprüche sinnvoll und für Sie von Vorteil sein.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung oder den Mahnbescheid zu erfragen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

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20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

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