Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Cirrus Import- und Handelsgesellschaft mbH durch Rechtsanwalt Wetzel wegen Werben mit Selbstverständlichkeiten

Wettbewerbs- und Markenrecht
07.01.2014414 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Cirrus Import- und Handelsgesellschaft mbH vom 03.01.2014 gegenüber einem ebay Händler vor. Der ebay Händler warb mit der Angabe, dass der Verkäufer die ebay Gebühren trage. Dies erachtet die Abmahnerin als wettbewerbswidrig.

Es solle sich hierbei um Werben mit Selbstverständlichkeiten handeln. Gefordert wird dei Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von 492,54 €.

Uns ist aufgefallen, dass die Abmahnerin selbst über einen ebay Account Waren aus vielen Produktbereichen anbietet, aktuell aber nicht nicht mit Verkäufen gesegnet zu sein scheint. Jedenfalls hat Sie noch keine Bewertung erhalten.

Weiterhin überrascht, dass im Abmahnschreiben die Umsatzsteuer gefordert wird.

Zudem wir im Fall der Nichtzahlung und Nichtabgabe der Unterlassungserklärung mit 6 bis 8 fachen höheren Gebühren gedroht.

Die ausufernde vorformulierte Unterlassungserklärung rundet das hier gewonne Bild von der Abmahnerin ab.

Gleichwohl können Sie eine solche Abmahnung nicht schlichtweg ignorieren. EIne rechtliche Beratung halten wir für angezeigt.

Hierfür steht Ihnen Rechtsanwalt Euskirchen von der Kanzlei Sagsöz & Euskirchen gerne zur Verfügung.

http://www.ra-euskirchen.de