Abmahnung – Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH - Verstoß gegen das Elektrogesetz

Abmahnung – Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH - Verstoß gegen das Elektrogesetz
01.10.2013314 Mal gelesen
Abmahnung wegen Verstoß gegen das Elektrogesetz erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Aktuell erreicht uns ein Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH. Abgemahnt werden verschiedene Verstöße gegen das Elektrogesetz(ElektroG). Bei der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH handelt es sich nach eigenen Angaben um ein Gemeinschaftsunternehmen der führenden Hersteller von Beleuchtungskörpern. Für die Hersteller und Importeure, die sich diesem Unternehmen angeschlossen haben, organisiert diese eine bundesweite, einheitliche Produktrücknahme.

Konkret wird in der Abmahnung beanstandet, dass Beleuchtungskörper im Sinne des Elektrogesetzes in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, ohne dass auf den Beleuchtungskörpern eine bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registrierte Marke aufgebracht ist.

Ebenso wird beanstandet, dass Beleuchtungskörper in Deutschland angeboten und/oder verkauft werden, ohne dass eine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 Elektrogesetz enthalten ist, die den Hersteller und/oder Importeur eindeutig identifizieren lassen.

Gefordert werden in der Abmahnung eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Auskunft darüber von welchem oder welchen Unternehmen die streitgegenständlichen Beleuchtungskörper bezogen wurden.

Wir raten in jedem Fall einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen.

Die Vorschriften zur Kennzeichnung von Beleuchtungsmittel sind komplex und nicht ganz einfach. Auch gelten seit dem 01.09.2013 verschärfte Regelungen.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne.

Eine telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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