Abmahnung: Play-Off Videogames OHG/ Rechtsanwälte Gläser, Kondmann und Losse

Wettbewerbs- und Markenrecht
02.08.2013203 Mal gelesen
Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs beim Verkauf von Videospielen

Die Rechtsanwälte Gläser, Kondmann und Losse vertreten in einer uns vorliegenden Abmahnung die Play-Off Videogames OHG. In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er auf ebay gewerblich Videospiele verkauft, obwohl er dort als privater Händler auftritt. Als privater Händler muss für den Verbraucher kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht eingeräumt werden. Da unser Mandant in besagter Abmahnung aber des geschäftsmäßigen Verkaufs bezichtigt wird und sich somit mit der Play-Off Videogames OHG im Wettbewerb befinden soll, werden die fehlenden Angaben auf ebay als unlauterer Wettbewerbsvorteil beschrieben. Die Abmahnung beinhaltet folgende Forderungen:

-         die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

-         die Erstattung der Geschäftsgebühren und einer Kostenpauschale in Höhe von 603,70€

Weiterhin ist in der Abmahnung die Rede von einem Verstoß gegen das Telemediengesetz, da unser Mandant als vermeintlicher Unternehmer zur Angabe einer Postanschrift, E-Mailadressen und Telefonnummer verpflichtet ist.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich sollten in Abmahnungen geforderte Unterlassungserklärungen nicht vorschnell abgegeben werden. Als Abmahnungsempfänger stimmt man somit den geforderten Kosten zu. Beim Erhalt einer Abmahnung sollte die erste Reaktion sein, sich mit einem entsprechend spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen. Nur ein solcher ist in der Lage die Abmahnung ordnungsgemäß zu überprüfen und eine adäquate Verteidigung zu leisten.

Schnelle und kompetente Hilfe

Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder ein Fax, wir bieten Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung ihres Falls.

Im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes vertritt unsere Kanzlei seit vielen Jahren bundesweit Mandanten, die wegen tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen das UWG angeschrieben wurden. 

Wir bieten unseren Mandanten:

-        kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-        Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

-        Absicherung der bestehenden Onlineshops, Ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops ect. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung

-        im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Lassen Sie nicht unnötig Fristen verstreichen und weitere Kosten auf sich zu kommen. Wenden Sie sich an uns und Ihnen wird eine kompetente Verteidigung zur Seite stehen.