Im vorliegenden Fall ging Apple laut t-online.de und chip.de gegen den Konzern Proview vor und verklagte dieses Unternehmen wegen der Verletzung von Markenrechten. Apple warf Proview vor, dass es einen Computer mit der Bezeichnung iPad verkauft hat. Hierzu sei das Unternehmen nicht berechtigt, weil Apple von Proview im Jahr 2009 die Rechte am iPad gekauft haben soll.
Das chinesische Gericht wies jedoch die Klage ab. Die Richter begründeten das damit, dass dabei nicht die Nutzungsrechte an Apple übertragen worden seien. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Proview als rechtmäßiger Markeninhaber soll nunmehr gegen Apple vorgehen und rund 1,15 Milliarden Euro Schadenersatz sowie ein Verkaufsverbot unter der Bezeichnung iPad fordern.
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