Zugewinnausgleich bei Gericht oder Vermögensauseinandersetzung in der Mediation

Vermögensauseinandersetzung Tennung
13.08.20111460 Mal gelesen
Das Gericht kann nur zwingend bestehende Ansprüche zusprechen. Dazu gehört der Zugewinnausgleich. Bei Gericht bekommen Sie keine Vermögenstrennung, Auseinandersetzung Ihrer Schulden. Über die Trennung der Vermögens- und Schuldensphären ansich können Sie sich nur in der Mediation einigen.

Bei Gericht können Sie nur Ansprüche durchsetzen, die Ihnen das Recht gewährt. Der Zugewinnausgleich ist ein Geldanspruch. Dieser Geldanspruch soll - grob gesagt - dafür sorgen, dass der gemeinsame Wertzuwachs im Vermögen der Eheleute, der während der Ehezeit entstanden ist, auf die beiden Eheleute gleichmäßig verteilt wird.

 

Zur Bestimmung dieses Geldanspruchs sind häufig Bewertungen bei Beteiligungen, Immobilien durchzuführen. Das Anfangsvermögen und das Endvermögen sind dazu zu bestimmen. Dies ist bei langjährigen Ehen häufig schwierig durchzuführen. Sie erhalten nach einiger Zeit, oft nach einigen Jahren, durch das Gericht einen Geldbetrag als Zugewinnausgleich zugesprochen.

 

Aber: Ihre Vermögensverhältnisse werden dabei durch das Gericht nicht geändert. Sie bleiben hälftige Miteigentümer der Wohnung oder der Firma, die Schulden sind gemeinsam rückzuführen, der Verkauf und die Auseinandersetzung des Vermögens muss ohne das Gericht durchgeführt werden.

 

In der Mediation können Sie sich dagegen auf eine genau für Sie passende Lösung Ihrer Vermögensauseinandersetzung einigen. Sie können Vermögenswerte, Miteigentumsanteile an Immobilien, wechselseitig übertragen, Zugewinnausgleichsansprüche eigenständig bewerten und verrechnen, und das Ganze über die Zeitschiene so gestalten, dass es Ihren beiderseitigen Interessen entspricht.

 

Ja, vielleicht verrechnen Sie sogar künftige Unterhaltsansprüche, Abfindungen, Teile aus dem Versorgungsausgleich, so dass Sie zu sinnvollen, interessengerecht getrennten Vermögenssphären gelangen.

 

Ihre Kinder werden dann irgendwann vielleicht sagen: "Ja, meine Eltern haben sich getrennt, aber sie haben es gut gemacht, sie haben den Kontakt zu uns nicht durch einen Streit belastet. Sie konnten sich einigen. Sie haben mir gezeigt, dass eine Trennung zwar etwas schwierig ist, aber ich habe viel für mein Leben daraus gelernt. Sie haben mich nicht in ihren Beziehungskonflikt hineingezogen, sondern diesen gut gelöst und mich damit nicht zum Scheidungskind gemacht."

 

Wenn ich Sie mit diesen Zeilen angesprochen habe und Sie an einer Mediation interessiert sein sollten, dann rufen Sie mich an unter Telefon 089/18 20 87.

 

Ich bin auch bereit, mich mit Ihrem Ex in Verbindung zu setzen und einen gemeinsamen Mediationstermin zu vereinbaren. Dieser ist zur Erläuterung der Mediation als solcher und als Kennenlernphase zunächst für ½ Stunde kostenlos. Dann können Sie sich entscheiden, ob ich der geeignete Mediator für Sie bin.

 

Sie können aber auch beim Infoabend von "mediatorenaktiv" zur Mediation und zu aussergerichtlichen Konfliktlösungsmethoden am jeden 1. Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr die Möglichkeit nutzen, mehrere Mediatoren kennenzulernen und sich ein persönliches Bild über den für Sie passenden Mediator zu machen.

 

Ähnliche Angebote zur Mediation werden Sie vielleicht auch in Ihrer örtlichen Umgebung finden.

 

Erich Kager, Rechtsanwalt und Mediator

Brienner Str. 44, 80333 München

www.ra-kager.de

www.mediatorenaktiv.de