Ehevertrag kann Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall regeln

Ehevertrag kann Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall regeln
07.05.2014332 Mal gelesen
Das Gerücht hält sich hartnäckig: Singles haben mehr Geld zur Verfügung als Verheiratete. Zweites Gerücht: Singles zahlen in Deutschland viel zu viel Steuern!

Mit beiden Themen hat sich jetzt eine aktuelle OECD-Studie befasst und dabei ist heraus gekommen: Im Vergleich aller Industrieländer innerhalb der OECD müssen Singles nur in Belgien noch mehr Steuern zahlen als in Deutschland.

Rechtsanwalt Windisch, Familienrechtsexperte in der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz und Lymperidis mit Standorten in Wiesbaden, Mainz und Frankfurt: "Wer das allerdings jetzt für ein reines Steuerthema hält, der springt zu kurz!" Der Fachanwalt für Familienrecht hat immer wieder und vor allem zunehmend mit steuerlich motivierten Eheschließungen und vor allem auch Ehescheidungen zu tun. "Das Rhein-Main-Gebiet ist eine Region mit sehr guten Verdienstmöglichkeiten!" Dabei fällt ihm auf, dass trotz aller steuerlicher Motiviertheit eine Eheschließung früher oder später zu einer höchst emotionalen Sache wird. Windisch rät daher Paaren, die vornehmlich wegen steuerlicher Vorteile heiraten, rechtzeitig im Rahmen eines Ehevertrages zu regeln, wie z.B. Vermögensauseinandersetzungen im Falle einer Scheidung zu behandeln sind.

Viele Ehepaare verdrängen auch mit der Zeit Auswirkungen fehlender oder falscher Eheverträge für die Zukunft. Gerade für selbständig tätige Ehepartner kann das bei strittigen Vermögensauseinandersetzungen zu existentiellen Problemen führen.

Laut OECD Studie führt ein nicht verheirateter Angestellter 49,3 Prozent an Abgaben ab, ein verheirateter Familienvater nur 35,9 %.

 

Mehr Informationen: http://www.vbwr.de/leistungen/rechtsabteilung/familienrecht/

 

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