Diesel Fahrverbot für Stuttgart, Anwalt aus Stuttgart informiert über Rechtslage!

Verkehrsrecht
20.07.2018236 Mal gelesen
Diesel Skandal und Fahrverbot in Stuttgart, VW, Mercedes, Porsche und Audi Modelle betroffen

Seit dem 11.07.2018 ist es nun amtlich, die grün-schwarze Landesregierung hat sich darauf geeinigt, in Stuttgart Fahrverbote für ältere Diesel der Euronorm 4 auszusprechen.

Von 1. Januar 2019 an gibt es also ein ganzjähriges, das gesamte Stadtgebiet Stuttgart (Umweltzone) betreffendes Fahrverbot für Diesel der Euronorm 4 und schlechter.

Zwar ist noch kein Fahrverbot für Euro 5 Fahrzeuge ausgesprochen worden, aber nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank Kapitalmarktrecht Eser ist dieses nur noch eine Frage der Zeit.

Was können Sie jetzt tun?

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits bundesweit über 100 Fahrern von abgasmanipulierten Fahrzeugen und verfügen insoweit über eine langjährige Erfahrung.

Vor dem Hintergrund des nun kommenden Fahrverbotes für das Stuttgarter Stadtgebiet empfiehlt Rechtsanwalt Eser Ansprüche und Rechte gegen die Fahrzeughersteller als aber auch gegen finanzierende Kreditinstitute zeitnah prüfen zu lassen.

Durch die Abgasmanipulation können Diesel-Fahrer betroffener Fahrzeuge Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller geltend machen und das Fahrzeug gegen eine entsprechende Erstattung an den Hersteller zurückgeben. Hierbei bleibt allerdings nicht mehr viel Zeit, da die Ansprüche am 31.12.2018 verjähren.

Die geschädigten Dieselbesitzer können nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung das manipulierte Fahrzeug, auch nach Softwareupdate, zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Gegebenenfalls muss nur eine geringe Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.

 

VW-Modelle:

Wer als Dieselbesitzer

 

a) einen Wagen aus dem VW-Konzern gekauft hat und

 

b) schon aufgefordert wurde, ein Update aufspielen zu lassen,

hat gute Chancen, Schadensersatz zu erlangen. Dann wird sein Wagen höchstwahrscheinlich den EA189 - Motor haben, der fast durchweg von den Manipulationen der Abgassteuerung betroffen ist. Es gibt viele verbraucherfreundliche Urteile hierzu.

 

Weitere Option:

Widerruf von Autokrediten, keine Verjährung des Widerrufsjokers

 

Bei finanzierten Autokäufen besteht eine weitere relativ bequeme rechtliche Rückabwicklungsmöglichkeit, es ist die Rede vom Widerruf des Kreditvertrages wegen Fehler und Lücken der Widerrufsbelehrung, der so genannte Widerrufsjoker.

 

Da der Widerruf bei Kreditverträgen ab dem 01.11.2002 nicht verjährt, können insbesondere auch Besitzer von alten Dieselfahrzeugen die Widerrufsmöglichkeit heute noch nutzen.

 

Rechtsschutzversicherungen sogar Autoversicherungen, wie ADAC, übernehmen in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung.

 

Auch insoweit existieren bereits zahlreichen verbraucherfreundliche Urteile.

 

Eser Rechtsanwälte vertreten sie auch gegenüber den Rechtschutzversicherungen und holen kostenfrei die Deckungszusage ein.

 

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger daneben eine erste kostenfreie Beratung an.

 

Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei

 

www.eser-law.de

 

zu verwenden.

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 14 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.