Bußgeldkatalog 2018 – Auszug aus der StVO für die wichtigsten Verstöße

Verkehrsrecht
05.06.2018269 Mal gelesen
Der aktuelle Bußgeldkatalog 2018 für die wichtigsten Verstöße gegen die StVO.

 

1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder

a) innerhalb geschlossener Ortschaften

bis 10 km/h: 15 ? 

11-15 km/h: 25 ?

16-20 km/h: 35 ?

21-25 km/h: 80 ? 1 Punkt

26-30 km/h: 100 ? 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*

31-40 km/h: 160 ? 2 Punkt; 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h: 200 ? 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h: 280 ? 2 Punkte; 2 Monat Fahrverbot

61-70 km/h: 480 ? 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h: 680 ? 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(*bei bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres)

 

b) außerhalb geschlossener Ortschaften

bis 10 km/h: 10 ? 

11-15 km/h: 20 ?

16-20 km/h: 30 ?

21-25 km/h: 70 ? 1 Punkt

26-30 km/h: 80 ? 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*

31-40 km/h: 120 ? 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*

41-50 km/h: 160 ? 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h: 240 ? 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h: 440 ? 2 Punkte; 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h: 600 ? 2 Punkte; 3 MonateFahrverbot

(*bei bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres)

 

2) Falsches Halten oder Parken (= Halten für länger als 3 Min.)

  • a) unzulässiges Halten an gekennzeichneten oder sonstigen Stellen (Halteverbot, Beschleunigungsstreifen, Taxistände, Fußgängerüberwege und bis 5 m davor etc.)
    10 ?, mit Behinderung 15 ?
     
  • b) Halten in "zweiter Reihe"
    15 ?, mit Behinderung 20 ?
     
  • c) unzulässiges Parken (an gekennzeichneten oder sonstigen Stellen (Halteverbot, Beschleunigungsstreifen, Taxistände, Fußgängerüberwege und bis 5 m davor etc. oder auf Geh-/Radwegen)
    15 ?, mit Behinderung 25 ?
    länger als 1 Std. 30 ?, mit Behinderung 35 ?
     
  • d) Behinderung von Rettungsfahrzeugen
    65 ? 1 Punkt
     
  • e) unzulässiges Parken auf einem Behindertenparkplatz
    35 ?
     
  • f) abgelaufene/ohne Parkuhr/Parkscheibe/Höchstparkzeit
    bis zu 30 Min. 10 ?
    bis zu 1 Std. 15 ?
    bis zu 2 Std. 20?
    bis zu 3 Std. 25 ?
    länger als 3 Std. 30 ?

3) Verstöße bei roter Ampel

  • a) rote Ampel überfahren
    90 ?, 1 Punkt
     
  • b) mit Gefährdung
    200 ?, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
     
  • c) mit Sachbeschädigung
    240 ? 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

4) Vorfahrt missachtet
25 ?
mit Gefährdung 100 ? 1 Punkte

5) Telefonieren

  • a) Als Autofahrer bei laufendem Motor
    100 ? 1 Punkt
    mit Gefährdung: 150 ? 2 Punkte
    mit Sachbeschädigung: 200 ? 2 Punkte
     
  • b) Als Radfahrer
    25 ?

6) nicht angeschnallt

  • a) während der Fahrt
    30 ?
  • b) ein Kind/mehrere Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert (angeschnallt, aber ohne Kindersitz)
    30/35 ?
     
  • c) ein Kind/mehrere Kinder ohne jede Sicherung (Gurt und Kindersitz)
    60/70 ? 1 Punkt

7) Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren
60 ? 1 Punkt
mit Behinderung 80 ? 1 Punkt

8) Alkohol
a) Missachtung 0,0-Promille-Grenze bei Fahranfängern/Fahrern bis 21 J. (Probezeit)
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre Anordnung eines Aufbauseminars

b) zu hoher Promillewert
0,5 - 1,09 Promille:  500 ?, 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
...beim 2. Mal: 1.000 ? 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot
...beim 3. Mal: 1.500 ? 2 Punkte 3 Monate
min. 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe 3 Punkte Führerscheinentzug

Wichtig: Die Geldbußen oder Verwarnungsgelder sind nur Regelsätze. In Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden.