Verbraucherschutz

Verbraucherschutz

Im deutschen Recht gibt es kein gesondertes „Verbraucherschutzgesetz“, das alle Fragen des Verbraucherrechts regeln würde. Rechtsnormen, die hauptsächlich oder „nebenbei“ Zielen des Verbraucherschutzes dienen, gibt es in sehr vielen Einzelgesetzen. Der Verbraucherschutz soll die bestehende Vertragsasymmetrie im B2C Bereich ausgleichen und damit die Wirtschaft stabilisieren. Dies erfolgt z.B. über die Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkrecht, der Allgemeinen Geschäftsbedingungskontrolle und vor allem im Arbeitsrecht durch zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des Arbeitnehmers.

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