Cold-Call? Nach Anruf Vertrag mivolta GmbH - Strom-Tarif-Marke maXXimo

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
04.09.201921821 Mal gelesen
Ungewollter Stromanbieter-Wechsel zu mivolta GmbH (maXXimo) nach Cold-Call-Anruf - das sollten Sie wissen und können nun tun...

Was ist geschehen?

Uns wurden Unterlagen vorgelegt, aus denen es sich ergibt, dass derzeit telefonischen Kontakt zu Verbraucher vorgenommen wird, um Verträge des Stromanbieters mivolta GmbH aus München zu offerieren.

In diesen Situationen schienen die Betroffenen oftmals aufgrund der Gesprächsführung davon auszugehen, mit ihrem eigenen Stromanbieter z.B. E.ON zu telefonieren. In dem Gespräch geht es u.a. darum, wie die Betroffenen in Zukunft beim Stromverbrauch Geld (angeblich?!) sparen können.

Ein derartiger Anruf ist allerdings nur dann zulässig, wenn er Betroffene zuvor eine Einwilligungserklärung zum Anruf erteilt hat. Andernfalls handelt es sich um einen unzulässigen Werbeanruf, einen so genannten „Cold Call“. 

Nach dem Telefonat erhalten Betroffene schließlich Post ihres bisherigen Stromanbieters, der sich auf eine angebliche Kündigung des Stromvertrages bezieht. Zudem erhalten Betroffene nun Post von maXXimo, der Strommarke von mivolta GmbH. Die Betroffenen werden willkommen geheißen, da Sie einen neuen Stromvertrag mit der maXXimo abgeschlossen hätten.

Das Verhalten des Werbeanrufers um auf diese Weise neue Kunden zu bewerben und dem Betroffenen quasi unbemerkt einen neuen Vertrag unterzuschieben, ist den Verbraucherzentralen nach Berichten bereits seit einiger Zeit bekannt. Dort liegen nach Berichten zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern vor und die Verbraucherzentrale NRW erstritt bereits im Jahr 2017 ein rechtskräftiges Urteil gegen die mivolta GmbH, indem der Firma Werbeanrufe wegen unzumutbarer Belästigung untersagt wurden (LG München Urteil vom 01.12.2017 Az. 37 O 5551/17).

Auch uns liegen solche Vorfälle nunmehr vor.

 

Wie sollten Betroffene tun?

Sie sollten sich umgehend anwaltliche Hilfe nehmen, um sich gegen dieses Vorgehen ausreichend wehren zu können.

So ist zu prüfen, ob tatsächlich überhaupt ein neuer Vertrag zu Stande gekommen ist. Dies müsste die mivolta GmbH schließlich belegen. 

Dem Zustandekommen des Vertrages ist umgehend zu widersprechen und vorsorglich sollte fristgerecht Widerrufen werden. Bei einem derartigen Vertrag per Telefon handelt es sich grundsätzlich um ein Fernabsatzgeschäft, weshalb ein etwaiger Vertrag im Regelfall binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden kann.

Auch hinsichtlich der angeblichen Kündigung des alten Stromvertrages müsste die mivolta GmbH eine entsprechende Vollmacht Ihrerseits nachweisen können.

Weiter könnte Ihnen ein zukünftiger (strafbewehrter) Unterlassungsanspruch gegen den Werbeanrufer zustehen, falls diese nicht nachweisen kann, dass Sie über Einwilligung Ihrerseits für einen Werbeanruf verfügt. 

Letztlich wirft unserer Ansicht das Vorgehen datenschutzrechtliche Fragen auf - auch hier ist die Geltendmachung eines Unterlassungs-, Auskunfts- und u. U. Schadensersatzanspruches durch den Verbraucher durchaus denkbar!

 

Wir setzen uns für Sie ein!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir können die Anfechtung des Vertrages sowie die Geltendmachung etwaiger Ansprüche kurzfristig in die Wege leiten...

 

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Direkt zum Kontaktformular (hier klicken): https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe 

 

 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)