Blue Port Hamburg und Instagram - Fotorecht knackig und bündig.

Urheberrecht Werk
20.09.201955 Mal gelesen
Gerade erlosch die letzte blaue LED im Hamburger Hafen und die Aufregung über gebührenpflichtige Fotografien hiervon verebbte buchstäblich.

Doch was war da eigentlich los?

Was versetze Instagramer, Hobbyfotografen und Fotografen in Unruhe?

Worum ging es und was war am Ende des Tages wirklich Recht und Unrecht?

Wie kann man sich als Hobbyfotograf oder Berufsfotograf schützen? Wann verletzte ich das Urheberrecht eines anderen? Wann ist etwas ein Kunstwerk und nicht bloß ein Gebäude, Hafen oder Garten?

Wo liegt der Unterschied zwischen dem beleuchteteten und dem unbeleuchteten Hafen für das Fotorecht? Spielt es eine Rolle, ob ich ein Kunstwerk fotografiere? Was muss ich hierbei beachten? Was bedeutet eigentlich "Panoramafreiheit"? Gibt es in anderen EU-Ländern andere gesetzliche Regelungen? Was hat Christo und der verhüllte Reichstag mit all dem zu tun? Was passiert, wenn ich ein Selfie mache und im Hintergrund ein Teil des illuminierten Hafens zu sehen ist?  Und was kostet es, wenn ich nachträglich zahlen muss? Was hat die VG BIld mit all dem zu tun und was regeln die Tarifverträge? Wann wird die VG Bild für wen tätig? 

Diesen Fragen ging der Deutschlandfunk Nova, Journalist und Redakteur Martin Krinner nach und interviewte mich hierzu.

In dem Bericht vom 12.09.2019 zum Thema "Blue Port und Bildrechte - Bilder posten kann teuer werden" beantworte ich seine  Fragen und zeige an Beispielen die Unterschiede auf.

https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/blue-port-und-bildrechte-bilder-posten-das-kann-kosten

Viel Freude beim Reinhören und Reinlesen, 

wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich gern bei mir.

Ihre Annika Berner

Rechtsanwältin