WALDORF FROMMER: Gerichtsurteil des LG München I - Bestreiten der Aktivlegitimation bleibt ohne Erfolg (unlizenzierte Bildnutzung)

WALDORF FROMMER: Gerichtsurteil des LG München I  - Bestreiten der Aktivlegitimation bleibt ohne Erfolg (unlizenzierte Bildnutzung)
10.07.2015195 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Landgericht München I vom 10.04.2014, Az. 37 O 22833/12

Das Landgericht München I hat den beklagten Hotelbetreiber zur Unterlassung der Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials und zur Erteilung der Auskunft verurteilt, über welchen Zeitraum dieses unlizenziert verwendet wurde.

In seiner Entscheidung weist das Landgericht zu Recht darauf hin, dass es aufgrund des substantiierten Vortrages der Klägerin zu Urheberschaft und Rechtekette nicht ausreicht, die Rechtsposition der Klägerin nur pauschal zu bestreiten. Vielmehr hätte der Beklagte vortragen müssen, wer sonst Urheber des Bildmaterials sein könne. Auch wird ein nur allgemeines Bestreiten als nicht beachtlich angesehen.

Hinsichtlich des Unterlassungsinteresses stellt das Landgericht einmal mehr klar, dass ein in Höhe von EUR 15.000,00 angesetzter Gegenstandswert angesichts der Verwendung des Bildmaterials auf zwei Unterseiten einer gewerblich genutzten Internetseite nicht zu beanstanden ist.

Der Beklagte wurde zur Leistung von Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten verurteilt.

 

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