AUF DEN HUND GEKOMMEN – Tierhaftung anwalt wiesbaden

Tierhalterhaftung
11.09.2017139 Mal gelesen
Verletzungen durch einen Hundebiss, selbst sehr schwerwiegende, sind keine Seltenheit. Es kann Groß und Klein treffen und geschieht meistens unvorhergesehen.

Verletzungen durch einen Hundebiss, selbst sehr schwerwiegende, sind keine Seltenheit. Es kann Groß und Klein treffen und geschieht meistens unvorhergesehen.

Aber gerade dann, wenn Sie den neuen Nachbarn besuchen möchten, vor dessen Hund nicht gewarnt wird oder einfach draußen einen Spaziergang machen, können Sie im Falle eines Hundebisses bestimmte Rechte geltend machen.

Wie meistens in unserer Rechtsprechung kommt es auf den Fall an. Je nach dem ärztlich befundenen Schweregrad Ihrer Verletzung, etwa ob eine Infektion entstanden ist oder Schlimmeres, können Sie eine gewisse Höhe von Schmerzensgeld einfordern. Außerdem stünde im Falle eines fremdverschuldeten Hundeangriffes dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies schließt deutlich mehr ein als den Schaden an Kleidung oder Ähnlichem, hierzu gehören beispielsweise auch Kosten, die aufgrund von Arztbesuchen oder Gerichtsverhandlungen für das Opfer, also den Kläger entstehen.

In einem Fall zu dieser Thematik, entschied das Amtsgericht Frankenthal am 7. Juli 2016, dass ein Hundehalter, der Beklagte, ein Schmerzensgeld in Höhe von mehr als 2.700,00 ? zahlen müsse. Außerdem verurteilte es ihn zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren sowie der Kosten des Rechtsstreits. (Az.: 3aC66/16)

Die Kanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne in allen Rechtsfragen im Bereich des Tierrechts. Auch Fragen bezüglich des Themas Rechtsanwalt Pferderecht Wiesbaden werden in unseren weiteren Artikeln beantwortet. Bei genaueren Anliegen dazu sind unsere spezialisierten Anwälte in unserer Kanzlei Wiesbaden gerne für Sie da.