Haspa Swaps bei Neustruktierung der Kredite, richtig beraten? Aktuelle Rechtslage

SWAP-Geschäfte
28.07.201835 Mal gelesen
Haspa Swaps

SWAP Verträge der HASPA auf Rückabwicklung durch Fachanwalt prüfen lassen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollten Kunden von Sparkassen, auch  Kunden der Haspa, Hamburger Sparkasse, abgeschlossene Swap Zinsverträge (z.B. Swap Forward Verträge) auf Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung prüfen lassen.

Vor allem wenn die ursprünglichen Darlehen vor Vertragslaufzeit umgeschichtet werden bzw. mehrere Darlehen zusammengelegt werden, bestehen ernsthafte Zweifel an der Konnexität der Geschäfte, also des Swap Geschäftes mit den zu Grunde liegenden Darlehen.

Die Konnexität ist neben der Verjährungsfrage die größte Hürde die von einem geschädigten Kunden genommen werden muss.

Insoweit sind immer noch innerhalb der taggenau zu berechnenden zehnjährigen Höchstverjährungsfrist komplette Rückabwicklungsansprüche möglich und durchsetzbar.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhält der geschädigte Kunden bei bewiesener Falschberatung sämtliche geleisteten Zahlungen auf den Swap sowie den anfänglich negativen Marktwert zurück.

Verträge die ab dem 22. März 2011 abgeschlossen worden sind, haben in diesem Zusammenhang sogar sehr gute Chancen, da ab diesem Zeitpunkt eine bahnbrechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs veröffentlicht worden ist und die Banken sich hierbei nicht mehr auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum berufen können.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sind die ihm vorgelegten Verträge angreifbar und auch derartige einfach strukturierte Zinsswapverträge können noch, unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dessen Voraussetzungen, immer noch rückabgewickelt werden.

Da  Feststellungen zur Konnexität der Verträge sowie die Berechnung der Verjährungsfrist sehr komplex und kompliziert sind, sollte unbedingt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sich die Verträge anschauen.

Für eine erste kostenlose telefonische Beratung steht Rechtsanwalt Eser bundesweit, auch über seine Zweigstelle in Berlin, zur Verfügung.