"Lohnt" sich ein Strafverteidiger?

Strafrecht und Justizvollzug
22.03.2010994 Mal gelesen

Oftmals fragen mich Mandanten am Telefon, ob sich denn ein Strafverteidiger "lohne" oder ob sie sich nicht ebenso gut in der Hauptverhandlung "selbst verteidigen" könnten. Dies ist insbesondere oft der Fall, wenn der Mandant ein Strafbefehl in niedriger Höhe erhalten hat und das Einschalten eines Verteidigers unwirtschaftlich erscheint. Von einem Einspruch gegen den Strafbefehl wird dann meist abgesehen.

Bei der Verteidigung durch sich selbst verkennen die Beschuldigten, dass sie Akteneinsicht nicht in dem Umfang wie ein Rechtsanwalt erhalten werden. Eine vernünftige Verteidigungsstrategie ist dann nicht möglich, da nicht bekannt ist, welche Beweismittel es gibt und was etwaige Zeugen ausgesagt haben. Die eigene Verteidigung erfolgt dann "ins Blaue hinein".

Zudem werden mögliche Verfahrensfehler durch einen Laien kaum entdeckt werden, dies vermag in der Regel nur ein Anwalt. Ebenso heikel ist es, eigene Zeugen zu benennen. Die vermeintlich nützliche Aussage eines wohl meinenden Bekannten geht oft nach hinten los. Einen Zeugen "mitzubringen" dürfte ohne Beachtung der erforderlichen Formvorschriften nutzlos sein und auch Beweisanträge wird ein Laie kaum korrekt formulieren können. Ebenso wird dem Beschuldigten alleine nicht klar sein, welche außerstrafrechtlichen Konsequenzen eine Verurteilung mit sich bringt.

Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, zumindest durch einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen zu lassen und den Akteninhalt zu erörtern. Die Kosten dafür halten sich im Rahmen und dem Beschuldigten ist  bewusst, wogegen er sich verteidigen muss und welche Folgen drohen. Die Entscheidung, ob der Verteidiger den Hauptverhandlungstermin wahrnehmen soll, kann dann getroffen werden.

 

Bei Fragen rufen Sie mich gerne an.

   

Rechtsanwältin
Alexandra Braun
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040-35709790
Mail:
kanzlei@alexandra-braun.de