Notwehr: Heute 81-jähriger Rentner zu Bewährungsstrafe verurteilt.

Strafrecht und Justizvollzug
28.10.2014580 Mal gelesen
Die Staatsanwaltschaft Stade hatte ihre Ermittlungen gegen den zur Tatzeit 77jährigen eingestellt. Er handelte in Notwehr. Trotz der Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch wurde er nun zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt.

Eine Bande hatte den alleinlebenden alten Mann am Abend des 13. Dezembers 2010 auf seinem Grundstück überfallen. Er ging an Krücken und schien ein scheinbar leichtes Opfer. Eine junge Frau hatte ein Verhältnis mit dem 77-Jährigen. Bei ihren Besuchen in seinem Haus machte sie Fotos und durchstöberte Kontoauszüge. Sie war es auch, die die Räuber zu dem Überfall anstiftete.

Das Opfer war jedoch Jäger und im Besitz entsprechender Waffen. Als der Alarm losging, flüchteten die Räuber und ließen einen Teil der Beute im Haus. Der Rentner eröffnete das Feuer. Der im Rücken tödlich getroffene 16jährige Jugendliche hatte die Geldbörse des Opfers bei sich, in der sich 2.000,00 EUR befanden.

Die Staatsanwaltschaft Stade stellte die Ermittlungen gegen einen 77-Jährigen wegen des Verdachts auf Totschlag ein. Der Rentner habe in Notwehr gehandelt, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Deshalb sei er berechtigt gewesen zu schießen, obwohl die Räuber schon auf der Flucht waren. "Er hat sein Eigentum verteidigt."

Die vier Komplizen des getöteten 16-Jährigen hatte das Landgericht Stade wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 21 Jahre alte Anstifterin erhielt eine Bewährungsstrafe.

Das Landgericht Stade hat den 81jährigen nun zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegen Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilt und billigte ihm erhebliche Strafmilderung zu. Staatsanwalt und Verteidiger hatten zuvor auf Freispruch plädiert.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, daß der Rentner die Schüsse aus Angst um sein Leben bewußt abgab, dabei jedoch die Grenzen der Notwehr überschritt. "Ein gezielter Schuss auf Arme oder Beine wäre ausreichend gewesen und hätte auch den Angreifer gestoppt", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Als waffenkundiger Jäger habe er wissen müssen, daß er nicht auf den Oberkörper zielen dürfe. Er habe den Tod des Räubers subjektiv billigend in Kauf genommen. Die Strafkammer hielt dem 81-jährigen jedoch zugute, dass er in einer akuten Belastungsreaktion gehandelt habe.

Da dem Notwehrrecht nach § 32 StGB das Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet bei Notwehr grundsätzlich nicht statt. Das Urteil verkennt somit völlig die herrschende Rechts- und Gesetzeslage. Dies zeigt schon, daß Verteidigung und Staatsanwaltschaft Notwehr als gegeben sahen. Denn es kam nicht auf den Angriff auf das Leben des 81jährigen, sondern den noch andauernden Angriff auf sein Eigentum an.

Das Gericht meinte, die Verteidigung von Eigentum sei auch mittels Schusswaffe durchaus erlaubt. Der Angeklagte hätte aber zumindest einen Warnschuss abgeben können und müssen. Der 2. Strafsenat des BGH (Urt. v. 02.11.2011, Az. 2 StR 375/11) hatte dagegen die Verurteilung eines "Hells Angels" wegen Totschlags an einem Polizeibeamten durch das LG Koblenz aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Dort sei es dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen. Es lag allerdings ein nicht fahrlässiger Irrtum vor, weil er einen Einbrecher vermutete, als ein Mitglied eines Sondereinsatzkommandos der Polizei ohne sich zu erkennen zu geben gewaltsam die Eingangstür öffnen wollte.

Vorliegend jedenfalls hatte sich der 81jährige nach diesseitiger Auffassung weder über die Notwehrlage geirrt, noch die Grenzen der Notwehr überschritten.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Auf die Beschwerde der Angehörigen des Täters (des 16jährigen) erhob sie doch Anklage. Diese Anklage ließ das Landgericht Stade jedoch nicht zu. In Januar 2013 ordnete das Oberlandesgericht Celle jedoch an, daß die Anklage zuzulassen sei.

 

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.

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