Steuerrecht

Steuerrecht

Als Steuerrecht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die Rechte und Pflichten im Steuerrechtsverhältnis regeln. Was Steuern sind, ist in § 3 AO legal definiert. Nach der gesetzlichen Definition sind dies von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen hoheitlich auferlegte Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine staatliche Leistung sind und die zumindest als Nebenzweck der Einnahmeerzielung dienen. Die Einkommensteuer knüpft an die Erzielung von Einkommen seitens natürlicher Personen an. Belastungsgrund ist also die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Erzielung von Einkommen zum Ausdruck kommt. Körperschaften (wie z.B. die GmbH oder die AG) könnten theoretisch in die Einkommensteuer integriert werden, unterliegen seit 1920 aber der Körperschaftsteuer.

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