Der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung schreitet unnachlässig voran. Insbesondere durch den am 30. September 2017 gestarteten automatischen Informationsaustausch (AIA) droht verdecktes Auslandsvermögen zunehmend ins Visier von Steuerfahndern zu geraten. Dadurch steigt der Druck auf die Steuerzahler zur Steuerehrlichkeit und Offenlegung etwaiger "Schwarzkonten".
Das AIA ist ein Verfahren für den automatischen Informationsaustausch von Staaten im Bereich der Kapitaleinkünfte. Hierbei kommt es zu einer systematischen Übermittlung von Informationen über in anderen Staaten ansässige Personen an den jeweiligen Ansässigkeitsstaat. Konkret bedeutet das, dass teilnehmende Staaten wie sämtliche EU-Staaten sowie zahlreiche Drittstaaten (u.a. Schweiz, Liechtenstein, Cayman Islands, Singapur, Isle of Man usw.) künftig in bestimmten Zeitabständen an den Wohnsitzstaat eines Kontoinhabers automatisch und verdachtsunabhängig Informationen über dessen Finanzkonten melden. Neben Kapitalerträgen aller Art (u.a. Zinsen, Dividenden, Einkünfte etc.) und dem Kontoguthaben sind auch persönliche Informationen (u.a. Kontonummer, Name, Anschrift etc.) meldepflichtig. Der Meldetag ist jedes Jahr der 30. September für die Daten des Vorjahres. Demnach werden bis zum 30. September 2018 die Daten für das Jahr 2017 automatisch zwischen den Staaten ausgetauscht. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird der AIA-Standard für alle Kontoinformationen ohne Einschränkung gelten!
Fazit:
Der internationale Informationsaustausch über Steuerdaten wird effektiver und schneller. Es ist nicht absehbar, wie schnell es in der Praxis zu einem Datenabgleich nach dem AIA zwischen den Staaten kommen wird. Da jedoch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, wenn die Steuerhinterziehung ganz oder teilweise entdeckt ist, ist Eile geboten. Es besteht zudem die ernstzunehmende Gefahr, dass durch den AIA auch nicht deklarierte Erträge aus bislang nicht erklärten Einkunftsquellen offen zutage treten. Hohe Kontostände können insoweit Anlass für weitere Ermittlungen der Finanzbehörden und gezieltere Anfragen im Rahmen des AIA sein.
Betroffene Steuerpflichtige sollten daher schnellstmöglich die Chance einer strafbefreienden Selbstanzeige nutzen. Dies betrifft auch die Steuerpflichtigen, die hohe Einzahlungen auf ausländische Konten geleistet haben, welche aus bislang nicht erklärten Einkunftsquellen stammen. Zu berücksichtigen ist in jedem Fall eine gewisse Vorlaufzeit zur Aufbereitung und Auswertung der Kontounterlagen. Eine umgehende Beratung mit einem fachlichen Beistand ist daher zu empfehlen.