Steuerhinterziehung: Biersteuer-Betrüger in Hamburg zu Haftstrafen verurteilt

Steuerrecht
16.08.2018156 Mal gelesen
Das Landgericht in Hamburg hat gegen drei Männer mehrjährige Haftstrafen wegen schwerer Steuerhinterziehung verhängt. Die Mitglieder einer international agierenden Bande hatten in Frankreich die dortige Biersteuer nicht abgeführt.

Durch einen vorgetäuschten Export nach Deutschland nutzten sie vielmehr die hier geltende geringere Biersteuer.

Internationale Bande umgeht hohe Versteuerung

Der Biersteuer-Betrug war dabei Teil der Machenschaften der Bande. Die Masche der Bande war so ausgefeilt wie erfolgreich. Die drei verurteilten Männer hatten anderen Bandenmitgliedern geholfen, rund 16 Millionen Liter französisches Bier in Deutschland zu versteuern. Dabei wurden deutsche Behörden mit fingierten Empfangsbestätigungen, Frachtbriefen und Packlisten getäuscht. Das Ziel war ein vorgetäuschter Export nach Deutschland. Die Bande wollte so die wesentlich teurere französische Biersteuer umgehen.

Steuerhinterziehung endet im Gefängnis

Der Hauptangeklagte war Inhaber einer kleinen Logistikfirma im Hamburger Hafen. Die zwei Helfer waren Disponenten und beteiligten sich so an dem Steuerbetrug.
Der Haupttäter steckte wohl selbst in finanziellen Schwierigkeiten, wurde von Mitgliedern der kriminellen Bande angeheuert und erklärte sich daraufhin bereit, in einem Zeitraum von rund zehn Monaten Empfangsbestätigungen für Bier auszustellen, dass tatsächlich jedoch in Frankreich lagerte.

Am Ende wurde er wegen schwerer Steuerhinterziehung in 117 Fällen verurteilt. Der Hauptangeklagte muss nun für fünf Jahre und sechs Monate, seine Gehilfen für je drei Jahre ins Gefängnis. Bei schwerer Steuerhinterziehung in solch einer Größenordnung sind Gefängnisstrafen keine Seltenheit.

Deutschland das Land des Biersteuer-Betruges?

Dabei war der Schaden, der durch die ersparte Steuer dem französischen Staat entstanden ist, enorm. Mehr als sechs Millionen Euro Biersteuer konnte die Bande durch ihren vermeintlichen Export an Steuern einsparen.

Bei der Biersteuer handelt es sich um eine harmonisierte Verbrauchssteuer, die innerhalb der Europäischen Union erhoben wird, und zwar in dem Land, in dem das Getränk verkauft wird. Einige Zahlen zum Vergleich: Die Verurteilten hatten 1,8 Millionen Euro Biersteuer in Deutschland gezahlt, während in Frankreich 6,4 Millionen Euro fällig gewesen wären. Ist Deutschland also das Land für Steuerhinterziehung mit Bier? Für die kriminelle Bande waren der geringe Steuersatz auf Bier wohl Anreiz genug, Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe zu begehen. Später sollte das Bier tatsächlich in Großbritannien verkauft werden, wo die Biersteuer noch einmal höher als in Frankreich liegt.

Strafen wegen Steuerhinterziehung oder andere Verstöße gegen Steuerpflichten können in jedem EU-Land verfolgt werden. Damit war letztlich das Hamburger Landgericht für die Aufarbeitung des Steuerbetruges zuständig.

Weitere Informationen zum Thema Strafmaß bei Steuerhinterziehung erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/strafmass-bei-steuerhinterziehung.html