Versorgungsausgleich: Rente behalten + Steuern sparen

Versorgungsausgleich: Rente behalten + Steuern sparen
25.01.2017381 Mal gelesen
Wie man die Rente behält und dabei noch Steuern spart.

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen der Scheidung zwingend durchgeführt. Jedem Ehegatten wird die Hälfte der Rente übertragen, die der andere Ehegatte während der Ehe erworben hat. In diesen Ausgleich aber können die Ehegatten durch eine Vereinbarung eingreifen. Denkbar sind hier insbesondere Vereinbarungen, die statt des Rentenverlusts eine Zahlung an den anderen Ehegatten vorsieht. Man kauft sich sozusagen frei vom Rentenausgleich.

Die Höhe der Abfindung sollte wohl überlegt sein. Die hinter den Renten stehenden Kapitalwerte sind nicht immer als Richtschnur geeignet. Vielmehr sind Lebenserwartung, etwaige Altersunterschiede der Ehegatten und tatsächliche Rentenleistung zu beachten.

Die Abfindungszahlung nun kann der Zahlende seit der Gesetzesänderung ab 01.01.2015 steuerlich absetzen. Der sogenannte Sonderausgabenabzug ist unbegrenzt möglich. Er bedarf der Zustimmung des anderen Ehegatten, die jedoch wegen der ehelichen Solidarität zu erteilen und notfalls einzuklagen ist.

Je nach Steuersatz kann auf diese Weise erreicht werden, dass das Finanzamt bis zu 43 % der Abfindung sozusagen übernimmt. Der andere Ehegatte muss die Abfindung dann nach seinem Steuersatz versteuern, worauf er bei den Verhandlungen über die Abfindungshöhe achten sollte.

Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim